Das Amtsgericht Augsburg hat einen Polizisten wegen der Bestechung eines TÜV-Prüfers zu einer Geldstrafe in Höhe von 7800 Euro verurteilt. Der 36-jährige Beamte war mit seinem Anhänger zur vorgeschriebenen Verkehrssicherheitsprüfung beim TÜV erschienen. Laut Staatsanwaltschaft bot er dem Prüfer 70 Euro, mehr als das Doppelte der regulären Gebühr von rund 33 Euro. Ziel war es, die Prüfplakette ohne tatsächliche Untersuchung des Anhängers zu erhalten.
Geständnis und Strafminderung
Vor Gericht räumte der Polizist die Bestechung grundsätzlich ein, korrigierte jedoch den Betrag auf 50 Euro in bar. Ursprünglich hatte das Gericht einen Strafbefehl über 18.000 Euro (180 Tagessätze zu je 100 Euro) erlassen. Der Polizist legte Einspruch ein, sodass es zum Prozess kam. Dabei beschränkte der Beschuldigte seinen Einspruch auf die Strafhöhe, womit der Bestechungsvorwurf rechtskräftig wurde.
Das Gericht reduzierte die Strafe auf 7800 Euro (90 Tagessätze zu je 87 Euro). Der Richter stufte den Fall als minderschwer ein. Laut der „Augsburger Allgemeinen“ erklärte der Richter, dass die Vorgesetzten des Polizisten angesichts dieses Urteils wohl bei einer Verwarnung bleiben würden. Somit verliert der Beamte voraussichtlich nicht seinen Job.



