Ein 18-jähriger Schüler eines Berufskollegs in Essen steht ab heute vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm dreifachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung vor. Der junge Kosovar soll am 5. September 2025 aus islamistischer Motivation heraus mehrere Menschen angegriffen haben.
Die Angriffe im Detail
Zunächst soll der damals 17-Jährige auf seine 45-jährige Klassenlehrerin eingestochen und sie lebensgefährlich verletzt haben. Der Frau gehe es nach wie vor nicht gut, erklärte ihre Nebenklage-Vertreterin. Danach griff er einen Hausmeister an einer Grundschule sowie einen Obdachlosen an einer Bushaltestelle an. Der Hausmeister konnte sich wehren, sodass der Täter ihn nicht mit dem Messer verletzen konnte.
Als „eine Art Höhepunkt“ seiner Anschlagsplanung habe der Angeklagte möglichst viele Juden töten wollen, so eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Zweimal erschien er an der Alten Synagoge in Essen und suchte nach jüdischen Menschen, fand jedoch keine. Alle Opfer überlebten, trugen aber teils schwere Verletzungen davon.
Folgen für die Schulgemeinschaft
Mehrere hundert Schüler und Lehrer mussten viereinhalb Stunden im Berufskolleg ausharren, bevor sie das Gebäude verlassen konnten. Viele Eltern warteten in großer Sorge vor dem von der Polizei abgeriegelten Gebäude.
Islamistisches Tatmotiv
Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft handelte der junge Mann aus einer radikal-islamistischen Überzeugung heraus. Eine Auswertung von Datenträgern hatte nach der Tat Hinweise auf Islamismus als Tatmotiv ergeben. Der Jugendliche soll entsprechende Videos angefertigt haben. Eine Woche nach den Attacken übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen und erklärte, die Taten richteten sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland.
Festnahme und Verletzung des Täters
Um seinen Märtyrertod zu provozieren, lief der Verdächtige in einem Park nahe dem Essener Hauptbahnhof mit vorgehaltenem Messer auf Polizisten zu. Ein Schuss stoppte ihn; er wurde im Gesicht verletzt und musste operiert sowie auf einer Intensivstation behandelt werden. Sein Verteidiger aus Wuppertal wollte vor Prozessbeginn keine Stellungnahme zu den Anklagevorwürfen abgeben.
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Noch vor Verlesung der Anklage schloss das Gericht die Öffentlichkeit für den Rest des Prozesses einschließlich der Urteilsverkündung aus. Ausschlaggebend sei, dass der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war, sagte der Vorsitzende Richter. Für das Verfahren sind bis zum 9. September 13 Verhandlungstage angesetzt.



