Regensburg: Tatverdächtiger nach tödlichem Messerangriff in Psychiatrie verlegt
Regensburg: Messerangriff-Verdächtiger in Psychiatrie

Neue Erkenntnisse zur psychischen Verfassung des Verdächtigen

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Bankmitarbeiter in Regensburg ist der 20-jährige Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt worden. Ein Gutachten eines Experten habe Hinweise darauf erbracht, dass der Deutsche bei der Attacke in einer Bankfiliale wegen einer psychiatrischen Erkrankung zumindest vermindert schuldfähig gewesen sein könnte, teilte die Staatsanwaltschaft Regensburg mit. Es sei auch nicht auszuschließen, dass der Mann vollständig schuldunfähig sei.

Ermittler sahen zunächst keine Hinweise auf Erkrankung

Bei einer Pressekonferenz von Polizei und Staatsanwaltschaft am Tag nach der Tat hatten die Ermittler zunächst gesagt, es lägen keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Verdächtigen vor. Der Mann war deshalb nach einer Anordnung einer Ermittlungsrichterin zur Untersuchungshaft in ein Gefängnis gebracht worden. Dort habe dann aber noch am selben Tag ein Experte den Verdächtigen kurz begutachtet, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Wegen dessen Erkenntnissen habe das Amtsgericht Regensburg die Anordnung der Untersuchungshaft aufgehoben und einen Unterbringungsbefehl erlassen. Der 20-Jährige werde damit vorerst in einem Bezirkskrankenhaus untergebracht.

Tathergang: Zettel mit Geldforderung und Messerattacke

Der Mann soll am Donnerstag eine Bankfiliale im Regensburger Westen mit einem Küchenmesser betreten und einem Mitarbeiter einen Zettel vorgelegt haben, mit dem Geld gefordert wurde. Wenige Sekunden später soll er mit dem Messer mehrfach auf den Bankangestellten eingestochen haben, der später an seinen Verletzungen starb. Auch weil sich zunächst noch andere Menschen mit dem mutmaßlichen Angreifer im Gebäude befanden, waren bis zur Festnahme des 20-Jährigen stundenlang Hunderte Polizisten samt Spezialkräften im Einsatz.

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Ermittlungen und rechtliche Schritte

Inwieweit der Mann bei dem tödlichen Angriff tatsächlich schuldfähig war und welche Rolle eine psychische Erkrankung dabei gespielt haben könnte, werde ein Gericht beurteilen, wenn es zu einem Prozess kommen sollte, hieß es. Gegen den 20-Jährigen wird wegen Mordes und der versuchten schweren räuberischen Erpressung ermittelt. Er hat sich laut Staatsanwaltschaft bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gelte die Unschuldsvermutung.

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