Schockanruf-Prozess: Landgericht Frankfurt verurteilt Betrüger
Schockanruf-Prozess: Landgericht Frankfurt verurteilt Betrüger

Das Landgericht Frankfurt am Main hat erstmals eine Bande von Telefonbetrügern verurteilt, die mit der Masche des Schockanrufs vor allem ältere Menschen ausgenommen hatte. Die drei Angeklagten müssen für ihre Taten mehrere Jahre ins Gefängnis. Wie ein Sprecher des Gerichts am Montag mitteilte, wurden die Männer des gewerbsmäßigen Betrugs in zwölf Fällen für schuldig befunden.

Die Kammer folgte damit der Anklage, wonach die Täter über mehrere Monate hinweg ihre Opfer mit erfundenen Notlagen unter Druck gesetzt hatten. Die Betrüger gaben sich bei ihren Anrufen als Polizisten oder Angehörige aus und behaupteten, ein Familienmitglied sei in einen schweren Unfall verwickelt worden. Für die angebliche Freilassung aus der Untersuchungshaft verlangten sie hohe Bargeldbeträge oder Schmuck.

Eine Masche, die auf Angst setzt

Der sogenannte Schockanruf ist eine besonders perfide Variante des Enkeltricks. Die Täter wählen gezielt ältere Menschen aus und erzeugen eine Ausnahmesituation, in der das Opfer nicht rational handeln kann. Schon wenige Minuten am Telefon genügen, um die Menschen zur Übergabe ihres Ersparten zu bewegen. In Frankfurt erbeutete die Bande nach Überzeugung des Gerichts einen Betrag im sechsstelligen Bereich.

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Die Angeklagten sollen bei ihren Anrufen in wechselnden Rollen aufgetreten sein. Mal gaben sie sich als Kripobeamte aus, mal als Staatsanwälte oder Anwälte. Um glaubwürdiger zu wirken, nutzten sie echte Namen und täuschten mit Hintergrundgeräuschen eine Leitstelle vor. Die Opfer wurden angewiesen, das Geld an angebliche Abholer zu übergeben, die an der Haustür erschienen.

Richterin: „Skrupellose Ausnutzung“

Bei der Urteilsverkündung zeigte sich die Vorsitzende Richterin betroffen von der Kaltschnäuzigkeit der Täter. „Sie haben das Vertrauen und die Not älterer Menschen schamlos ausgenutzt“, sagte sie in ihrer Begründung. Die Täter hätten ihre Opfer systematisch ausgespäht und ihre persönlichen Daten über Telefonbücher oder soziale Netzwerke gesammelt.

Ein besonderes Gewicht kam laut Gericht der Tatsache zu, dass einige Rentner durch die Taten einen Großteil ihrer Altersvorsorge verloren. In einem Fall sei eine 84-jährige Frau um ihr gesamtes Erspartes gebracht worden. Die Angeklagten hätten sich nicht gescheut, auch über längere Zeiträume Druck aufzubauen und die Opfer zu wiederholten Zahlungen zu bewegen.

Urteil mit Signalwirkung

Die Strafe fiel nach Angaben des Gerichts bewusst hoch aus, um die Abschreckungswirkung zu erhöhen. Die drei Männer wurden zu Haftstrafen von zwei Jahren und drei Monaten, drei Jahren sowie vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Alle Angeklagten hatten sich geständig eingelassen und sich bei den Opfern entschuldigt. Dennoch sah das Gericht keine Möglichkeit, eine Bewährung zu gewähren.

Der Prozess hatte besondere Aufmerksamkeit erregt, weil Schockanrufe deutschlandweit zunehmen. Die Polizei rät im Umgang mit unbekannten Anrufern zur Vorsicht und warnt vor Geldforderungen am Telefon. Ältere Menschen sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und im Zweifel das Gespräch beenden. Angehörige können helfen, indem sie über die Maschen aufklären.

Hintergrund: So schützen Sie sich

  • Auflegen: Wenn ein Anrufer Geld fordert, ist das ein sicheres Zeichen für Betrug.
  • Rückfragen stellen: Wer wirklich ein Verwandter ist, kennt Antworten auf persönliche Fragen.
  • Behörden kontaktieren: Bei Verdacht die örtliche Polizei oder die Verwandten anrufen.
  • Unterstützung holen: Im Zweifel auch als Angehöriger eine Beratungsstelle aufsuchen.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, gegebenenfalls Revision einzulegen. Der Prozess gilt als einer der ersten seiner Art, in dem eine ganze Bande wegen Schockanrufen zu langen Haftstrafen verurteilt wurde. Die Polizei hofft, dass das Signal abschreckend wirkt und weitere Täter abhält.

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