Staat zahlt 246.000 Euro Anwaltskosten für Pleite-Prinzensohn Marius
Staat zahlt 246.000 Euro Anwaltskosten für Marius

Urteil gegen Marius Borg Høiby: Vier Jahre Haft und finanzielle Forderungen

Marius Borg Høiby (29), der älteste Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit (52), wurde am Montag, dem 15. Juni, vom Osloer Amtsgericht zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. In 34 von 40 Anklagepunkten wurde er für schuldig erklärt, darunter in zwei Fällen der Vergewaltigung. Seine Verteidiger kündigten bereits Berufung an. Marius sitzt weiterhin in Untersuchungshaft in einem Hochsicherheitsgefängnis. Hinzu kommen nun erhebliche finanzielle Belastungen: Er muss Schmerzensgeld an seine Opfer zahlen und hohe Anwaltskosten begleichen – doch wie soll der mittellose 29-Jährige das finanzieren?

58.000 Euro Schmerzensgeld – vom Staat vorerst ausgelegt

Insgesamt 640.000 norwegische Kronen (rund 58.000 Euro) Schmerzensgeld muss Marius an einige seiner Opfer zahlen. Diese Summe erscheint gemessen am erlittenen Leid gering, folgt jedoch strengen richterlichen Richtlinien. Laut den öffentlich einsehbaren norwegischen Steuerlisten hatte Marius 2024 lediglich Einnahmen von 4000 Euro und ein Sparguthaben von etwa 7000 Euro. Der Staat legt das Schmerzensgeld zunächst aus und treibt es später beim Schuldner wieder ein. Die betroffenen Frauen müssen sich jedoch gedulden: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Auszahlung erfolgt erst, wenn die Rechtskraft festgestellt ist. Ob das Berufungsgericht eine zweite Instanz zulässt und wann ein neuer Prozess stattfindet, bleibt abzuwarten.

Könnte der königliche Hof die Kosten übernehmen?

Der königliche Hof wird die Summe nicht zahlen, da alle Ausgaben streng geregelt sind und Marius keinerlei Unterstützung vom Hof erhält. Allerdings könnte seine Familie private Gelder einsetzen, um einen Gerichtsvollzieher zu vermeiden. Bereits im Dezember 2025, als Marius gegen die Veröffentlichung des Buches „Weiße Streifen, schwarze Schafe“ klagte und verlor, übernahm seine Großmutter mütterlicherseits die Anwaltsrechnung von rund 45.000 Euro.

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Staat übernimmt Anwaltskosten in Höhe von rund 246.000 Euro

Anders sieht es bei den Anwaltskosten aus, die stetig steigen. Die Zeitung „VG“ erhielt Akteneinsicht am Osloer Amtsgericht. Demnach hat Marius’ Anwältin Ellen Holager Andenæs (78) bereits 905.706 Kronen (rund 81.922 Euro) abgerechnet, Petar Sekulic (54) legte Rechnungen über 518.138 Kronen (rund 46.866 Euro) vor. Insgesamt haben die beiden Anwälte bisher fast 129.000 Euro berechnet. Hinzu kommen die Ausgaben für die Nebenklage („Opferanwälte“), die derzeit bei rund 117.000 Euro liegen. In Norwegen hat jeder Angeklagte das Recht auf einen Anwalt seiner Wahl – die Kosten trägt der Staat. Allerdings entscheidet das Gericht nach Verfahrensabschluss, ob die Summe gerechtfertigt war. Falls die Kanzlei bereits Vorschuss erhalten hat, müsste sie gegebenenfalls etwas zurückzahlen.

Petter Skogstad Grannes, zweiter Vorsitzender des norwegischen Verteidiger-Verbands, erklärte gegenüber „VG“: „In norwegischen Strafsachen trägt die öffentliche Hand die Kosten der Verteidigung.“ Dennoch könne der Richter im Urteil festlegen, dass der Verurteilte die Gerichtskosten zu tragen hat. Grannes betont jedoch: „Hier handelt es sich dann aber immer um einen symbolischen Betrag, den der Verurteilte auch zahlen kann, und nicht um die wirklich entstandenen Kosten.“

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