Ein Prozess wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung hat am Dienstag vor dem Landgericht Düsseldorf begonnen. Die Angeklagten sind die beiden Syrer Saad A. (33) und Ahmed A. (40). Ihnen wird vorgeworfen, in der Nacht zum 29. Juni 2025 eine 27-jährige Frau in der Düsseldorfer Altstadt vergewaltigt zu haben. Ein dritter Tatverdächtiger ist weiterhin flüchtig.
Auftakt mit Eklat: Angeklagter verweigert Dolmetscherin
Gleich zu Beginn des Verfahrens sorgte Saad A. für einen Zwischenfall. Er erklärte im Gerichtssaal, dass er sich schäme, von einer Frau gedolmetscht zu werden. Das Gericht wird dennoch von einer Richterin geleitet, was die Situation zusätzlich verschärft. Wann das Urteil gesprochen wird, ist noch offen.
Die Tatnacht: Von der Party zur Gewalt
Die junge Frau hatte ihre Freundinnen während einer Partynacht kurz aus den Augen verloren. In dieser Zeit sollen die drei Männer sie zu einem geparkten Auto gebracht haben. Laut Anklage hoben sie die Frau auf die Motorhaube und vergewaltigten sie nacheinander. Zwei der Männer hielten dabei Ausschau, um Zeugen fernzuhalten. Das Opfer zeigte aufgrund von Alkoholkonsum kaum noch Reaktionen.
Die Tat ereignete sich am Stiftsplatz in der Düsseldorfer Altstadt. Zwei zufällig vorbeikommende Männer wurden aufmerksam. Ahmed A. versuchte sie abzuwimmeln, indem er behauptete, er kenne die Frau. Zudem soll er sie verhöhnt haben mit den Worten: „Die braucht das.“ Als die Zeugen misstrauisch wurden, rannte Ahmed A. schreiend auf sie zu und drohte, auch sie zu vergewaltigen. Die Zeugen schritten dennoch couragiert ein, woraufhin die Täter flüchteten. Die Helfer wählten den Notruf und brachten das Opfer zu einem Polizeiwagen auf dem benachbarten Burgplatz.
Ermittlungen und Beweise
Noch in derselben Nacht konnte die Polizei Ahmed A. und Saad A. vorläufig festnehmen. Der dritte Täter entkam unerkannt. Als Beweismittel dienen DNA-Spuren, die am Körper der Frau gefunden wurden. Die Angeklagten, die kein Deutsch sprechen, wollen sich erst im Laufe des Verfahrens zu den Vorwürfen äußern. Ihnen drohen bei einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft.



