Tödliche Messerattacke in Berlin: Angeklagter beruft sich auf Notwehr
Tödliche Messerattacke in Berlin: Angeklagter beruft sich auf Notwehr

Tödliche Messerattacke in Berlin-Mahlsdorf: Angeklagter beruft sich auf Notwehr

Nach dem gewaltsamen Tod eines 21-jährigen Mannes durch mehrere Messerstiche hat der mutmaßliche Täter am Montag vor dem Berliner Landgericht ausgesagt. Der 31-jährige Angeklagte erklärte zu Prozessbeginn über seine Verteidigerin, er habe sich bei dem Geschehen vor knapp fünf Monaten aus seiner Sicht verteidigt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag vor.

Laut Anklage soll der 31-Jährige in der Nacht zum 31. Januar in einer Wohnung in Berlin-Mahlsdorf dem Opfer mehrfach mit einem Küchenmesser in Hals, Brust und Seite gestochen und geschnitten haben. Der 21-Jährige erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass er noch am Tatort starb. Der Angeklagte gab an, er sei zuvor bestohlen worden und habe bedrohliche Stimmen gehört.

Hintergründe der Tat

Die beiden Männer, beide afghanischer Staatsangehörigkeit, kannten sich bereits und verbrachten den Abend der Tat bei einem Verwandten des Angeklagten. Dort tranken sie Tee und spielten Karten. Ob es zu einem Streit kam, ist bislang nicht bekannt. Der 31-Jährige soll das Opfer nach Mitternacht angegriffen haben, um den jungen Bekannten zu töten. Der 21-Jährige habe sich noch mit erhobenen Händen gewehrt, dabei weitere Verletzungen erlitten.

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Ein Polizeibeamter sagte als erster Zeuge aus, dass er und ein Kollege vor dem Haus mehrere Männer antrafen. Einer von ihnen zeigte auf einen Mann mit blutigen Händen und rief: „Das ist der Täter“. Das mutmaßliche Tatmesser wurde in der Nähe des Tatorts gefunden. Der 31-Jährige wurde noch in der Nacht festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Prozess ist mit sechs weiteren Verhandlungstagen bis zum 10. Juli terminiert. Die Anklage lautet auf Totschlag, der Angeklagte beruft sich auf Notwehr.

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