Anstieg der Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler in Berlin
Immer mehr Berliner melden Verdachtsfälle von Behandlungsfehlern. Die Techniker Krankenkasse (TK) berichtet von einem deutlichen Anstieg: Im Jahr 2025 registrierte sie 789 Fälle unter ihren Versicherten in der Hauptstadt – 113 mehr als im Vorjahr, was einem Plus von knapp 17 Prozent entspricht. Experten warnen jedoch, dass die tatsächliche Zahl weit höher liegen dürfte, da viele Betroffene Fehler nicht erkennen oder sich nicht an ihre Krankenkasse wenden.
Chirurgie und Zahnmedizin besonders betroffen
Die häufigsten gemeldeten Verdachtsfälle betreffen die Chirurgie: Fast jeder vierte Fall (23 Prozent) entfällt auf diese Fachrichtung. An zweiter Stelle steht die Zahnmedizin und Kieferchirurgie mit 20 Prozent, gefolgt von Geburtshilfe und Gynäkologie (zehn Prozent) sowie vermuteten Pflegefehlern (neun Prozent). In etwa jedem dritten Fall sieht die TK genügend Anhaltspunkte, um eine formelle Überprüfung einzuleiten.
Forderung nach einem bundesweiten Melderegister
Susanne Hertzer, Leiterin der TK in Berlin und Brandenburg, betont die Notwendigkeit einer offenen Fehlerkultur: „In der Medizin können Fehler besonders schlimme Folgen haben. Deshalb brauchen wir eine offene Fehlerkultur, die dabei hilft, Behandlungsfehler künftig zu vermeiden.“ Sie ruft Betroffene dazu auf, sich professionelle Unterstützung zu holen und den Weg zur Krankenkasse nicht zu scheuen. Die TK kritisiert zudem die derzeitige Fragmentierung der Meldestellen: Ärztekammern, Medizinischer Dienst und Krankenkassen führen jeweils eigene Register, sodass ein Gesamtbild fehlt. Die Kasse fordert daher ein einheitliches bundesweites Melderegister für Behandlungsfehler.
Hilfsangebote der TK
Die TK unterstützt ihre Versicherten mit einer speziellen Hotline (040 460 66 12 140 oder per E-Mail an behandlungsfehler@tk.de), einem Online-Lotsen unter www.tk.de/bf-wegweiser sowie einer Beratungsbroschüre (Suchnummer 2128216 auf www.tk.de). Erhärtet sich der Verdacht, kann die TK den Fall prüfen lassen, beispielsweise durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes.



