Urteil zu Vernachlässigung: Eltern und Staatsanwaltschaft legen Revision ein
Urteil zu Vernachlässigung: Eltern und Staatsanwaltschaft legen Revision ein

Nach dem Urteil gegen ein Elternpaar wegen schwerer Vernachlässigung ihres behinderten Sohnes haben sowohl die Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Die Entscheidung des Landgerichts Erfurt ist damit nicht rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Gericht hatte die beiden Angeklagten vor einer Woche der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Aussetzung schuldig gesprochen.

Strafmaß deutlich unter Forderungen der Staatsanwaltschaft

Die Mutter wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, der Vater zu drei Jahren Haft. Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft, die wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen für die Mutter sechs Jahre und für den Vater fünf Jahre und drei Monate Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Bewährungsstrafen plädiert.

Richter begründet Urteil mit unzureichender Versorgung

Der Vorsitzende Richter Markus Hagen hatte die Entscheidung mit der über mehrere Wochen nicht ausreichenden Versorgung des schwer körperlich und geistig eingeschränkten Sohnes mit Nahrung und Flüssigkeit begründet. Der 2001 geborene Sohn hatte von Geburt an einem schweren Gendefekt gelitten – er konnte weder sprechen noch laufen und war inkontinent.

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Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich versuchten Totschlag durch Unterlassen angenommen, da die Eltern den Sohn über Wochen nicht ausreichend versorgt hätten. Das Gericht sah dies jedoch nicht als erwiesen an und verurteilte nur wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Die Verteidigung hielt die Strafen für zu hoch und forderte Bewährungsstrafen.

Revision eingelegt – Urteil nicht rechtskräftig

Beide Seiten haben nun Revision eingelegt, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die Revision wird vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden. Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil dort bestätigt oder aufgehoben wird. Die Gerichtssprecherin bestätigte den Eingang der Revisionen.

Der Fall hatte in Thüringen für Aufsehen gesorgt, da der Sohn aufgrund seiner schweren Behinderung vollständig auf die Pflege durch seine Eltern angewiesen war. Die Vernachlässigung erstreckte sich über mehrere Wochen, in denen der Sohn nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt wurde. Das Gericht sah darin eine schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Ausblick auf das Revisionsverfahren

Das Revisionsverfahren wird sich mit der Frage beschäftigen, ob das Landgericht Erfurt das Strafmaß richtig festgesetzt hat. Die Staatsanwaltschaft hält die Strafen für zu milde, während die Verteidigung sie für zu hart hält. Der Bundesgerichtshof wird prüfen, ob Rechtsfehler vorliegen. Ein Datum für die Verhandlung steht noch nicht fest.

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