USM Haller: BGH stärkt Urheberrechtsschutz für Designermöbel
USM Haller: BGH stärkt Urheberrechtsschutz für Möbel

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Hersteller des Möbelsystems USM Haller einen wichtigen Etappensieg im Kampf um den Urheberrechtsschutz seiner Produkte beschert. Das höchste deutsche Zivilgericht hob ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auf, soweit es eine Klage von USM wegen Urheberrechtsverletzung abgewiesen hatte (Az. I ZR 96/22). Der Fall muss nun erneut verhandelt werden.

Streit um die Einzigartigkeit der Möbel

USM Haller ist bekannt für sein modulares Möbelsystem aus Rundrohren, kugelförmigen Verbindungsknoten und farbigen Metallplatten. Die Produkte gelten als Statussymbole und werden zu hohen Preisen gehandelt. Das Unternehmen sieht in seinen Möbeln urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst und klagte gegen einen Konkurrenten aus Nürnberg auf Unterlassung und Feststellung einer Schadenersatzpflicht.

Das OLG Düsseldorf hatte den Urheberschutz jedoch verneint und nur wettbewerbsrechtliche Ansprüche anerkannt. Der BGH beanstandete nun die Begründung des OLG. Die Voraussetzungen für eine „persönliche geistige Schöpfung“ seien nicht ausreichend geprüft worden, so die Richter.

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BGH: Keine höheren Anforderungen an angewandte Kunst

Der BGH stellte klar, dass bei der Prüfung der Originalität von Werken der angewandten Kunst keine höheren Anforderungen gestellt werden dürfen als bei anderen Werkarten. Entscheidend sei die freie und kreative Entscheidung des Schöpfers. Zudem könnten spätere Umstände wie die Ausstellung in Museen oder die Anerkennung in Fachkreisen herangezogen werden. Dies habe das OLG nicht hinreichend berücksichtigt.

Das Urheberrecht schützt „persönliche geistige Schöpfungen“, die ein gewisses Maß an Individualität aufweisen und die Persönlichkeit des Urhebers widerspiegeln. Neben klassischen Kunstwerken wie Gemälden können auch Gebrauchsgegenstände als angewandte Kunst geschützt sein.

Auswirkungen auf die Designbranche

Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Möbel- und Designbranche haben. Sollte USM Haller letztlich Urheberrechtsschutz zugesprochen bekommen, wäre dies ein Präzedenzfall für andere Designklassiker. Die Entscheidung des BGH zeigt, dass auch industriell gefertigte Möbel als Kunstwerke anerkannt werden können, wenn sie eine ausreichende schöpferische Höhe aufweisen.

Der Fall ist nun zur erneuten Verhandlung an das OLG Düsseldorf zurückverwiesen worden. Dieses muss nun prüfen, ob das Möbelsystem tatsächlich urheberrechtlich geschützt ist und ob der beklagte Konkurrent dagegen verstoßen hat.

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