Thüringen: Verurteilter wechselt Geschlecht und wird in Frauenknast verlegt
Verurteilter wechselt Geschlecht und wird in Frauenknast verlegt

Ein noch als Mann verurteilter Strafgefangener hat während seiner Haft in Thüringen offiziell sein Geschlecht geändert und ist deshalb ins Frauengefängnis nach Chemnitz in Sachsen verlegt worden. Dies teilte das Thüringer Justizministerium mit. Eine solche Verlegung habe es in Thüringen zuvor noch nicht gegeben.

Hintergrund der Verlegung

Die Verlegung erfolgte aufgrund einer einstweiligen Anordnung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Erfurt. Möglich wurde die Änderung des offiziellen Geschlechtseintrags im Personenstandsregister durch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz. Die betroffene Person wurde nach Informationen der „Thüringer Allgemeinen“ wegen sexuellen Missbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. In der Justizvollzugsanstalt Chemnitz verbüßen auch Frauen aus Thüringen ihre Haftstrafen.

Justizministerin fordert Nachbesserungen

Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) reagierte auf den Fall mit der Forderung, das Selbstbestimmungsgesetz nachzuschärfen. „Gerade im Justizvollzug zeigen sich die praktischen Probleme des Gesetzes. Hier geht es um den Schutz von Mitgefangenen und um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats“, so die Ministerin. Sie betonte, dass der Fall die Notwendigkeit gesetzlicher Anpassungen verdeutliche.

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Vergleich mit Neonazi-Fall Liebich

Bereits zuvor hatte der Fall des Neonazis Marla Svenja Liebich für Schlagzeilen gesorgt. Obwohl Liebich offiziell als Frau gilt, soll er seine Haftstrafe in einem Männergefängnis verbüßen. Nach seiner Auslieferung von Tschechien nach Deutschland wurde Liebich zunächst in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht, aber noch am selben Tag in die Justizvollzugsanstalt Zeithain im Landkreis Meißen verlegt. Liebich war 2023 – damals noch offiziell als Mann mit dem Vornamen Sven – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Sein Fall gilt als Beispiel für eine missbräuchliche Anwendung des Selbstbestimmungsgesetzes.

Rechtliche und gesellschaftliche Debatte

Die beiden Fälle werfen Fragen zum Umgang mit dem Selbstbestimmungsgesetz im Strafvollzug auf. Kritiker befürchten, dass das Gesetz von verurteilten Straftätern genutzt werden könnte, um in eine bevorzugte Haftanstalt zu gelangen. Befürworter hingegen betonen das Recht auf Selbstbestimmung der Geschlechtsidentität. Die Thüringer Justizministerin fordert nun eine gesetzliche Klarstellung, um Missbrauch zu verhindern und den Schutz aller Inhaftierten zu gewährleisten.

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