Deutschland hat in der Nacht zum Dienstag erneut eine Sammelabschiebung nach Afghanistan durchgeführt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) startete der Charterflug vom Flughafen Leipzig/Halle. Das sächsische Innenministerium bestätigte die Maßnahme. Das Bundesinnenministerium war zunächst für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Augenzeugen berichten von Verhören durch die Taliban
Augenzeugen am Flughafen in Kabul schilderten, dass mehrere Familien auf ihre Angehörigen gewartet hätten. Beamte vor Ort erklärten den Wartenden, die Abgeschobenen würden nach ihrer Ankunft Verfahren durch die regierenden Taliban durchlaufen – darunter Verhöre. Anschließend könnten sie gegebenenfalls nach Zusicherungen durch die Familien freigelassen werden.
Grundlage der Abschiebung ist eine direkte Vereinbarung mit den Taliban, die der Bundesregierung regelmäßige Rückführungen ohne Vermittlerstaaten ermöglicht. Bereits Anfang Juni war eine ursprünglich für Ende Mai geplante Sammelabschiebung von ausreisepflichtigen Männern abgesagt worden, weil die Taliban nicht kooperierten. Nach dpa-Informationen hatten sich die islamistischen Machthaber in Kabul über die aus ihrer Sicht mangelnde Gesprächsbereitschaft des Auswärtigen Amts beschwert. Die Taliban drängen vor allem darauf, mehr Diplomaten an die afghanischen Vertretungen in Deutschland zu entsenden.
Kritik an Zugeständnissen gegenüber den Taliban
Kritiker monieren, dass die Bundesregierung die Taliban einerseits wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen – insbesondere gegen Frauen – nicht anerkenne, andererseits aber praktische Zugeständnisse mache, um Abschiebungen zu ermöglichen. Dazu zählt die Erlaubnis zur Entsendung einzelner Diplomaten an die afghanischen Vertretungen in Deutschland, an denen zuvor nur Diplomaten der Vorgängerregierung arbeiteten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verteidigte am Freitag die Ausweitung der Abschiebepraxis: „Wer ein Asylverfahren negativ durchlaufen hat, verpflichtend ausreisepflichtig ist, der muss natürlich auch damit rechnen, dass diese Ausreise dann auch erwirkt wird, wenn sie nicht freiwillig vollzogen wird.“ Details zu den diesmal Abgeschobenen wurden zunächst nicht bekannt.
Humanitäre Krise in Afghanistan verschärft sich
Afghanistan durchlebt derzeit eine schwere humanitäre Krise. Nach Angaben der Vereinten Nationen gelten mindestens 3,7 Millionen Kleinkinder und 1,2 Millionen schwangere oder stillende Mütter als akut mangelernährt. In fast allen Provinzen herrscht kritischer Hunger. Jahrelange Dürren und Erdbeben verschärfen die Situation.
Massive Immigration erschwert die Lage zusätzlich: Seit Sommer 2021 sind aus den Nachbarländern Iran und Pakistan insgesamt knapp 3,9 Millionen Menschen nach Afghanistan zurückgekehrt, so das UN-Flüchtlingswerk (UNHCR). Über 90 Prozent der Rückkehrer leben von weniger als fünf US-Dollar am Tag.
Die Bundesregierung steht angesichts dieser Entwicklungen vor einem Dilemma: Einerseits will sie ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder abschieben, andererseits ist die Zusammenarbeit mit den Taliban ethisch höchst umstritten. Die Opposition fordert eine transparente Debatte über die politischen und humanitären Kosten dieser Kooperation.



