Erneuter Abschiebeflug nach Afghanistan: 30 Männer abgeschoben
Erneuter Abschiebeflug nach Afghanistan: 30 Männer

Erneuter Abschiebeflug nach Afghanistan gestartet

Deutschland hat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur erneut afghanische Staatsangehörige per Charterflug in ihr Heimatland abgeschoben. Die Maschine startete in der Nacht vom Flughafen Leipzig/Halle in Richtung der afghanischen Hauptstadt Kabul. Unter den rund 30 ausgewiesenen Männern befanden sich Straftäter, die unter anderem wegen Vergewaltigung, Totschlag und sexueller Nötigung verurteilt worden waren.

Bundesländer beteiligt

Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg hatten die Ausreisepflichtigen für den Flug angemeldet. Am Flughafen versammelten sich laut einem dpa-Reporter vor Ort rund 35 Gegner der Abschiebung zu einer Mahnwache im Terminal.

Vereinbarung mit den Taliban

Grundlage der Abschiebung ist eine direkte Vereinbarung mit den in Afghanistan herrschenden islamistischen Taliban, die der Bundesregierung regelmäßige Abschiebungen ohne Vermittlerstaaten ermöglicht. Erst im August 2024 waren 28 männliche Straftäter mit Hilfe von Katar abgeschoben worden – die erste derartige Aktion seit der Machtübernahme der Taliban drei Jahre zuvor. Inzwischen organisiert Deutschland sowohl Einzelabschiebungen per Linienflug als auch Sammelcharter selbst.

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Vorherige Abschiebung abgesagt

Eine für Ende Mai 2024 geplante Sammelabschiebung war abgesagt worden, weil die Taliban nicht kooperierten. Hintergrund war deren Unzufriedenheit über die aus ihrer Sicht mangelnde Gesprächsbereitschaft von Vertretern des Auswärtigen Amts. Die Taliban drängen vor allem darauf, mehr Diplomaten an die afghanischen Vertretungen in Deutschland entsenden zu können.

Kritik an Zugeständnissen

Kritiker bemängeln, dass die Bundesregierung die Taliban einerseits wegen ihrer Menschenrechtsverletzungen – insbesondere gegenüber Frauen – nicht anerkennt, andererseits aber praktische Zugeständnisse macht, um Abschiebungen zu ermöglichen. Dazu gehört die Erlaubnis zur Entsendung einzelner Diplomaten an afghanische Vertretungen in Deutschland, die zuvor nur von Diplomaten der Vorgängerregierung besetzt waren.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte im November: „Straftäter und Gefährder müssen dabei zunächst Priorität haben.“ Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich die Abschiebungen perspektivisch ausschließlich auf diese beiden Gruppen beschränken werden.

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