Das Verwaltungsgericht München hat die stationären Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatten ein Professor, ein Anwalt und ein Kraftfahrer, die sich durch die Kontrollen in ihrer Freizügigkeit eingeschränkt sahen. Das Gericht gab ihnen recht und stellte fest, dass die Kontrollen nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind.
Urteil des Verwaltungsgerichts München
In seiner Entscheidung vom 2. Juli 2026 (Az. M 26 K 25.123) begründete das Gericht, dass die seit 2015 immer wieder verlängerten Grenzkontrollen nicht mehr durch eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit gerechtfertigt seien. Die Bundesrepublik Deutschland habe nicht ausreichend dargelegt, dass die Kontrollen verhältnismäßig und notwendig seien. Zudem fehle es an einer hinreichenden Koordinierung mit anderen EU-Mitgliedstaaten.
Hintergrund der Klage
Die drei Kläger – der Münchner Rechtsprofessor Dr. Markus K., der Rechtsanwalt Dr. Thomas S. und der Kraftfahrer Michael B. – waren mehrfach bei der Einreise aus Österreich kontrolliert worden. Sie sahen darin einen Verstoß gegen das Recht auf Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raums. Der Professor erklärte: „Die Kontrollen sind eine unverhältnismäßige Einschränkung der Grundfreiheiten, die nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig ist. Die Bundesregierung hat diesen Ausnahmefall nicht nachgewiesen.“
Reaktionen und Folgen
Das Innenministerium in Berlin kündigte an, das Urteil zu prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen. Ein Sprecher sagte: „Wir nehmen die Entscheidung ernst, sehen aber weiterhin die Notwendigkeit der Kontrollen zur Bekämpfung von illegaler Migration und Schleuserkriminalität.“ Kritiker der Kontrollen, darunter der bayerische Flüchtlingsrat, begrüßten das Urteil. „Es ist ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung der Reisefreiheit in Europa“, so eine Sprecherin.
Auswirkungen auf die Praxis
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es Bestand haben, müssten die stationären Kontrollen an der Grenze zu Österreich aufgehoben werden. Allerdings könnten weiterhin mobile Kontrollen im Grenzgebiet durchgeführt werden. Beobachter rechnen damit, dass die Bundesregierung vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen wird. Die Entscheidung könnte auch Signalwirkung für andere EU-Staaten haben, die ebenfalls Binnengrenzkontrollen durchführen, wie Dänemark, Frankreich oder Schweden.



