In der spanischen Enklave Ceuta an der nordafrikanischen Küste hat sich die Lage dramatisch zugespitzt: Hunderte Migranten aus Marokko haben die Grenze überrannt und strömen in die Hafenstadt. Nach Angaben der Behörden wurden allein in den letzten Tagen mehr als 1.500 Menschen aufgenommen. Die Polizei und das Militär sind im Großeinsatz, um die Kontrolle zurückzugewinnen.
Militärhilfe angefordert
Angesichts des Massenandrangs haben die örtlichen Behörden das spanische Militär um Unterstützung gebeten. Soldaten wurden an die Grenzübergänge verlegt, um die Sicherheitskräfte zu verstärken. „Die Lage ist außer Kontrolle geraten“, zitierte die Nachrichtenagentur Reuters einen Sprecher der Regionalregierung. Die Migranten nutzten die Dunkelheit, um in großen Gruppen die Grenzzäune zu überwinden.
Hintergrund des Ansturms
Ceuta ist eine von zwei spanischen Exklaven auf dem afrikanischen Kontinent und gilt als Außengrenze der Europäischen Union. Immer wieder versuchen Migranten aus Subsahara-Afrika und Marokko, auf diesem Weg nach Europa zu gelangen. Die jüngste Welle wird von Experten auf die angespannte wirtschaftliche Lage in Marokko und die Lockerung der Grenzkontrollen zurückgeführt. Bereits im Mai 2021 hatte es eine ähnliche Massenflucht gegeben, bei der rund 8.000 Menschen die Grenze überquerten.
Reaktion der EU
Die Europäische Union hat Spanien ihre Solidarität zugesichert. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach von einer „gemeinsamen Herausforderung“ und forderte eine verstärkte Zusammenarbeit mit Marokko. Die spanische Regierung kündigte an, die Grenzüberwachung zu verschärfen und mit marokkanischen Behörden zu koordinieren. Die ersten zurückgeschobenen Migranten wurden bereits nach Marokko gebracht.
Während die Behörden versuchen, die Lage zu stabilisieren, bleibt die humanitäre Situation angespannt. Hilfsorganisationen berichten von überfüllten Aufnahmeeinrichtungen und appellieren an die EU, mehr Hilfe zu leisten. Ein Sprecher des Roten Kreuzes sagte: „Die Menschen brauchen dringend medizinische Versorgung und Unterkünfte.“



