Haftstrafe für mutmaßliche IS-Unterstützerin aus Düsseldorf gefordert
Haft für IS-Unterstützerin aus Düsseldorf gefordert

Bundesanwaltschaft fordert dreieinhalb Jahre Haft

Im Terrorprozess gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) aus Düsseldorf hat die Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigte, sind die Ankläger überzeugt, dass die 43-jährige Nadine D. Geld für die Organisation gesammelt und online um weitere Unterstützer geworben hat.

Verteidigung plädiert auf Freispruch

Die Verteidigung fordert hingegen einen Freispruch für die vierfache Mutter. Nach Angaben ihres Anwalts habe die Mandantin mit dem gesammelten Geld lediglich Frauen und Kindern inhaftierter IS-Kämpfer helfen wollen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexe Grauzone zwischen humanitärer Hilfe und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

Festnahme und Ermittlungen

Nadine D. war im September 2025 in ihrer Düsseldorfer Wohnung festgenommen worden. Den Ermittlungen zufolge soll sie seit 2019 eine Initiative mit dem Namen „Free Our Sisters“ zur Gefangenenhilfe für Unterstützer und Sympathisanten der Terrororganisation im In- und Ausland betrieben haben. Dabei sollen mehr als 14.000 Euro zusammengekommen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, damit die Strukturen des IS gestärkt zu haben.

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Fortsetzung und Urteil

Der Prozess wird am 5. August mit dem Plädoyer der Verteidigerin fortgesetzt. Ein Urteil des Oberlandesgerichts wird für den 14. August erwartet. Das Verfahren hat überregionale Bedeutung, da es die rechtlichen Grenzen von Hilfsaktionen für inhaftierte IS-Mitglieder auslotet.

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