Messerattacke in Düsseldorfer Altstadt: Haftstrafen für drei Männer
Messerattacke in Düsseldorf: Haftstrafen verhängt

Das Landgericht Mönchengladbach hat zwei Männer im Alter von 18 und 20 Jahren zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt, weil sie in der Silvesternacht in der Düsseldorfer Altstadt einen 24-Jährigen lebensgefährlich verletzt und dessen Begleiter getreten haben. Die Urteile fielen sieben Monate nach der Tat. Der 18-Jährige muss für drei Jahre und acht Monate ins Jugendgefängnis, der 20-Jährige für drei Jahre. Ein 19-jähriger Mitangeklagter erhielt wegen Körperverletzung eine zweijährige Bewährungsstrafe und muss 1.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Richter: Vorsatz und schädliche Neigungen

Das Gericht sprach die beiden Haupttäter des versuchten Totschlags schuldig und stellte bei ihnen Vorsatz sowie schädliche Neigungen fest. „Wer geht schon mit einem Messer in die Altstadt und sticht mehrfach ohne rechtfertigenden Notstand auf jemanden ein, der nicht angreift“, fragte Richter Martin Alberring. Die Tat ereignete sich am Neujahrsmorgen: Der 18-Jährige stach mehrfach auf einen 24-Jährigen ein und verletzte ihn lebensgefährlich. Der 20-Jährige trat mehrfach gegen den Kopf eines am Boden liegenden Begleiters des Opfers.

Beweise durch Überwachungskameras

Die Angriffe wurden von Überwachungskameras und einem Taxifahrer aufgezeichnet. Die Angeklagten aus Hückelhoven gestanden ihre Tatbeteiligung, bestritten jedoch eine Tötungsabsicht. Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden Hauptangeklagten Jugendstrafen von viereinhalb beziehungsweise dreieinhalb Jahren beantragt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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