Das Verwaltungsgericht Bremen hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Auch sogenannte Solo-Mütter – Frauen, die sich bewusst ohne Partner für ein Kind entscheiden, häufig mithilfe einer Samenspende – haben Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss. Bislang lehnten viele Behörden diesen Anspruch mit Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 ab. Dieses hatte entschieden, dass kein Anspruch besteht, wenn eine Mutter eine anonyme Samenspende gewählt hat und der Vater daher nicht festgestellt werden kann. Der Staat könne die gezahlten Leistungen schließlich nicht vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückfordern.
Neue Rechtslage seit 2018
Das Verwaltungsgericht Bremen hält diese Begründung nun für überholt. Grund sind gesetzliche Änderungen seit 2018, insbesondere das Samenspenderregister. Dieses gibt durch Samenspende gezeugten Menschen grundsätzlich das Recht, die Identität ihres biologischen Vaters zu erfahren. Nach Auffassung des Gerichts gibt es damit praktisch keine anonymen Samenspenden mehr. Allerdings bedeutet das nicht, dass der Spender automatisch unterhaltspflichtig wird: Nach heutiger Rechtslage wird der Mann grundsätzlich nicht zum rechtlichen Vater und ist daher auch nicht unterhaltspflichtig.
Urteil löst Kontroversen aus
Das Urteil sorgt im Internet für heftige Diskussionen. Kritiker argumentieren, Frauen hätten sich bewusst für eine Elternschaft ohne Partner entschieden und müssten daher auch die finanziellen Folgen tragen. Befürworter hingegen betonen, dass der Unterhaltsvorschuss dem Kind zugutekomme und Kinder nicht aufgrund ihrer Entstehungsweise benachteiligt werden dürften. Eine der Klägerinnen sagte in der Sendung „buten un binnen“: „Es kann nicht der Gleichbehandlung Rechnung tragen, wenn die einen Kinder, die in einer Partynacht gezeugt wurden, Unterhaltsvorschuss bekommen – und mein Kind bekommt das nicht?“
Weiterer Verlauf offen
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Bremen kann Berufung einlegen, will aber zunächst die schriftliche Begründung abwarten. Der Fall könnte somit noch vor höheren Instanzen landen.



