Im Prozess um den gewaltsam getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat der rechtsmedizinische Gutachter am neunten Verhandlungstag vor dem Landgericht Rostock die Todesursache bekannt gegeben. Demnach verblutete der Junge infolge von sechs Messerstichen. Die Klinge der Tatwaffe war vermutlich 10 bis 15 Zentimeter lang und etwa zwei Zentimeter breit. Es handele sich um ein einschneidiges Messer, so der Experte.
Keine Abwehrspuren gefunden
Der Gutachter betonte, dass an Fabians Leiche keine Anzeichen von Abwehrverletzungen festgestellt worden seien. Die Obduktion am 15. Oktober 2025 sei durch eine postmortale Hitzeschädigung erheblich erschwert worden. Der Leichnam des Jungen war nach der Tat angezündet worden. Fabian war am 14. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl entdeckt worden. Die Tatwaffe wurde bislang nicht gefunden.
Brandsachverständiger soll gehört werden
Am Nachmittag soll ein Brandsachverständiger vor Gericht aussagen, um die Umstände der Brandlegung zu klären. Die 30-jährige Angeklagte, die wegen Mordes vor Gericht steht, schweigt weiterhin zu den Vorwürfen. Zuvor hatte das Gericht einen Antrag von Fabians Mutter auf Ausschluss der Öffentlichkeit während des rechtsmedizinischen Gutachtens abgelehnt. Richter Holger Schütt begründete dies damit, dass die Bilder des verbrannten Leichnams bereits in früheren Verhandlungstagen gezeigt worden seien und somit der Öffentlichkeit bekannt seien.
Faserspuren deuten auf Angeklagte
Bereits in den vorherigen Verhandlungstagen hatten Faserspuren an Fabians Kleidung auf die Angeklagte hingedeutet. Die Ermittlungen laufen weiter, um die genauen Tatumstände zu rekonstruieren. Der Prozess wird fortgesetzt.



