Sechsmonatiges Aalfangverbot in deutschen Meeresgewässern ab September
Sechsmonatiges Aalfangverbot in deutschen Meeresgewässern ab September

Zum Schutz bedrohter Aale gilt von Anfang September 2026 bis Ende Februar 2027 ein umfassendes Aalfangverbot in deutschen Nordseegewässern und angrenzenden Brackgewässern. Das Bundesagrarministerium legte die Schonzeit in Abstimmung mit den Küsten-Bundesländern fest.

Für die Ostsee gilt eine EU-weit einheitliche Schonzeit vom 15. September 2026 bis 15. März 2027. Damit werden die Regelungen aus den letzten zwei Jahren fortgesetzt.

Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) betonte die Bedeutung der Maßnahme: „Beim Aal geht es um mehr als Artenschutz – es geht um die wirtschaftliche Stabilität unserer Regionen. Die Schonzeit sichert Einkommen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.“

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Auch in Binnengewässern besteht Verbesserungsbedarf beim Aalschutz. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet Empfehlungen, unter anderem für einen besseren Schutz an Wasserkraftanlagen.

Die Freizeitfischerei auf Aal bleibt in allen Meeresgewässern und angrenzenden Brackgewässern weiterhin vollständig verboten. Der August 2026 ist in der Nordsee von der Schonzeit ausgenommen.

Ende 2026 wird auf EU-Ebene der Rahmen für zukünftige Fischereimaßnahmen festgelegt. Der Erhaltungszustand des Europäischen Aals ist seit Jahren kritisch, bedingt durch Fischerei, Lebensraumverlust und Querverbauungen in Flüssen.

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