Wasserentnahmeverbote in Brandenburg: Sieben Kreise betroffen
Wasserentnahmeverbote in Brandenburg: Sieben Kreise

In Brandenburg weiten sich die Wasserentnahmeverbote aus. Sieben Landkreise haben bereits entsprechende Regelungen erlassen, im Kreis Oder-Spree gelten sie örtlich begrenzt. An diesem Dienstag tritt ein Verbot in der Stadt Brandenburg an der Havel in Kraft. Die Landeshauptstadt Potsdam bereitet einen solchen Schritt vor, und auch Cottbus schließt Maßnahmen nicht aus.

Stadt Brandenburg an der Havel: Verbot bis Ende August

In der Stadt Brandenburg bleibt die Wasserentnahme durch Abpumpen oder Ableiten von Wasser aus Flüssen, Seen, Teichen und Gräben bis zum 31. August untersagt. Die Beregnung privater Grün- und Gartenflächen mit Grundwasser wird auf die Zeit von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr begrenzt. Die Stadt begründet die Maßnahme mit „der anhaltenden Trockenheit, unterdurchschnittlichen Niederschlägen – trotz vereinzelt üppiger Regengüsse – sowie überdurchschnittlich hohen Temperaturen und wiederkehrenden Hitzeperioden“.

Havelland: Verbot bis Ende September

Im Havelland gilt seit Montag (13. Juli) bis zum 30. September ein Verbot der Wasserentnahme. Der Kreis begründet dies mit extrem fallenden Abflüssen an der Havel und ihren Nebenflüssen. Die Entnahme aus oberirdischen Gewässern durch Pumpen oder Ableiten wird verboten, die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen aus Grundwasser einschließlich des Trinkwassernetzes ist nur zwischen 18.00 Uhr und 10.00 Uhr erlaubt.

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Potsdam bereitet Verbot vor, Cottbus prüft

In Potsdam besteht derzeit noch kein Wasserentnahmeverbot für Gewässer, wie eine Sprecherin mitteilte. Dies sei aber in Vorbereitung. In Cottbus wird die Entwicklung geprüft. Die Stadt könne nicht ausschließen, dass in der nächsten Zeit ein zumindest zeitweises Entnahmeverbot ausgesprochen werden müsse.

Elbe-Elster: Verbot seit Anfang Juli

Im Kreis Elbe-Elster ist seit dem 2. Juli ein Verbot für Wasser aus Flüssen und Bächen in Kraft. „Die Wasserstände sind vielerorts so weit gesunken, dass wichtige Lebensräume für Fische, Kleintiere und Wasserpflanzen gefährdet sind“, teilte der Kreis mit.

Potsdam-Mittelmark: Einschränkung bis Ende September

Seit dem 19. Juni ist die Entnahme von Wasser mit Pumpen aus Flüssen, Bächen und Seen im Kreis Potsdam-Mittelmark tabu. Grün- und Gartenflächen dürfen mit Wasser aus privaten Brunnen nur zwischen 20.00 Uhr und 8.00 Uhr bewässert werden. Die Einschränkungen gelten bis zum 30. September.

Oberspreewald-Lausitz: Verbot für Spree und Schwarze Elster

Seit Juni 2025 hat der Kreis Oberspreewald-Lausitz für das Einzugsgebiet der Mittleren Spree und der Schwarzen Elster ein Verbot zur Entnahme von Wasser mit Pumpen aus Gewässern erlassen. Für die Mittlere Spree war das Verbot zunächst zeitlich begrenzt, wurde aber im Juli 2025 auf 24 Stunden ausgeweitet.

Weitere Kreise mit Beschränkungen

Der Kreis Oder-Spree verbietet das Entnehmen von Wasser seit 2022 örtlich begrenzt für die Kageler Seenplatte. Im Kreis Barnim gilt seit 2020 ein Verbot für die Wasserentnahme aus Gewässern. Im Kreis Märkisch-Oderland besteht seit 2020 ein Verbot – Ausnahmen gelten für Mengen unter 10 Liter pro Tag und Person sowie für die Brandbekämpfung. Der Kreis Ostprignitz-Ruppin appellierte an alle Bürgerinnen und Bürger, Wasser besonders sparsam und verantwortungsvoll zu verwenden. Eine Beschränkung gibt es bereits für den Fall von Niedrigwasser.

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