Der Berliner Senat hat am Dienstag strengere Regeln für E-Scooter beschlossen. Ab Juli 2025 müssen alle Leih-E-Scooter in der Hauptstadt mit einem Kennzeichen versehen sein und dürfen nur noch auf speziell ausgewiesenen Abstellflächen geparkt werden. Das teilte die Senatsverwaltung für Mobilität mit.
Hintergrund der neuen Verordnung
Die neuen Vorschriften sind eine Reaktion auf die zunehmenden Beschwerden von Anwohnern und Fußgängern über wild abgestellte E-Scooter. Allein im Jahr 2023 gingen bei der Stadt Berlin über 12.000 Beschwerden ein, die sich auf falsch geparkte E-Scooter bezogen. Viele Fahrzeuge blockierten Gehwege, Behindertenparkplätze oder Zugänge zu öffentlichen Einrichtungen.
Senatorin für Mobilität, Dr. Bettina Jarasch (Grüne), erklärte: „Die neuen Regeln werden dazu beitragen, den öffentlichen Raum für alle Verkehrsteilnehmer sicherer und geordneter zu gestalten. Wir wollen, dass E-Scooter ein Teil der nachhaltigen Mobilität bleiben, aber nicht auf Kosten der Fußgänger.“
Kennzeichenpflicht und Parkzonen
Ab Juli 2025 müssen alle Leih-E-Scooter mit einem amtlichen Kennzeichen ausgestattet sein. Dies erleichtert die Identifizierung von Falschparkern und ermöglicht eine effektivere Durchsetzung von Bußgeldern. Zudem werden in der gesamten Stadt rund 500 spezielle Abstellflächen für E-Scooter eingerichtet, die mit Bodenmarkierungen und Schildern gekennzeichnet sind. Außerhalb dieser Zonen ist das Abstellen von Leihfahrzeugen verboten.
Die Anbieter von E-Scootern, darunter Lime, Tier und Voi, haben die neuen Regeln grundsätzlich begrüßt, fordern jedoch eine Übergangsfrist von mindestens sechs Monaten, um die Fahrzeuge umzurüsten und die Abstellflächen zu integrieren. Ein Sprecher von Lime sagte: „Wir unterstützen Maßnahmen, die die Nutzung von E-Scootern sicherer und geordneter machen. Allerdings benötigen wir ausreichend Zeit, um die technischen Anforderungen umzusetzen.“
Auswirkungen auf die Nutzer
Für die Nutzer von E-Scootern bedeutet die neue Verordnung, dass sie künftig nur noch an den markierten Stellen parken dürfen. Wer sein Fahrzeug außerhalb dieser Zonen abstellt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50 Euro. Die Senatsverwaltung hofft, dass die Regelungen zu einem deutlich rücksichtsvolleren Verhalten der Nutzer führen.
Ein weiterer Punkt der Verordnung betrifft die Geschwindigkeitsbegrenzung. In bestimmten Zonen, wie Fußgängerzonen und Parks, darf die Höchstgeschwindigkeit von E-Scootern künftig nur noch 10 km/h betragen. Bislang lag die Grenze bei 20 km/h. Die Senatsverwaltung erwartet, dass dies die Unfallgefahr für Fußgänger verringert.
Reaktionen aus Politik und Verbänden
Die neuen Regeln stoßen bei den meisten politischen Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus auf Zustimmung. Der verkehrspolitische Sprecher der CDU, Oliver Friederici, bezeichnete die Maßnahmen als „längst überfällig“. Der Fußgängerverein „FUSS e.V.“ lobte die Entscheidung ebenfalls: „Endlich wird der Wildwuchs der E-Scooter eingedämmt. Die Kennzeichenpflicht ist ein wichtiger Schritt, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen zu können.“
Kritik kommt hingegen von der FDP. Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Felix Reifschneider, warnte vor einer „Überregulierung“ und forderte stattdessen mehr Aufklärungskampagnen für ein rücksichtsvolleres Miteinander.
Ausblick und Umsetzung
Die neuen Regelungen treten am 1. Juli 2025 in Kraft. Die Senatsverwaltung wird in den kommenden Monaten die genauen Standorte der Abstellflächen festlegen und die Anbieter über die technischen Anforderungen informieren. Zudem ist eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit geplant, um die Nutzer über die neuen Pflichten zu informieren.
Die Stadt Berlin erhofft sich durch die Maßnahmen nicht nur eine geordnetere Nutzung der E-Scooter, sondern auch eine Steigerung der Akzeptanz dieser Verkehrsmittel in der Bevölkerung. Sollten die Regeln zu einer deutlichen Reduzierung der Beschwerden führen, könnten sie als Vorbild für andere deutsche Städte dienen.



