In Niedersachsen sind mindestens vier Bewerber der AfD von der Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossen worden. Die Wahlausschüsse lehnten ihre Kandidaturen für Landrats-, Bürgermeister- oder Oberbürgermeisterämter ab. Grund seien Zweifel an ihrer Verfassungstreue, teilten die zuständigen Behörden mit.
Ausschluss von AfD-Landesvize Stephan Bothe
Am Mittwoch entschied der Wahlausschuss des Landkreises Lüneburg mit 6 zu 1 Stimmen, den niedersächsischen AfD-Vizechef Stephan Bothe als Kandidaten für die Landratswahl abzulehnen. Der Landkreis betonte, die Mitglieder des Kreiswahlausschusses hätten „weisungsungebunden, eigenständig und parteineutral“ entschieden. In die Bewertung des niedersächsischen Innenministeriums seien unter anderem migrationsfeindliche Posts Bothes in sozialen Medien eingeflossen, berichtet die „Welt“. Zudem sei Bothe führender Vertreter einer Organisation, die der Verfassungsschutz als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ einstuft.
Weitere ausgeschlossene Bewerber
Bereits zuvor waren die AfD-Politiker Martin Sichert, Thorsten Moriße und Justin Vogel nicht zugelassen worden. Sichert darf nicht für das Amt des Landrats im Landkreis Friesland kandidieren, Moriße nicht für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven und Vogel nicht für das Bürgermeisteramt in Herzberg am Harz. Der parteilose Eugen Nazarenus wurde in Weener wegen Nähe zur „Reichsbürger“-Szene von der Bürgermeisterwahl ausgeschlossen.
Begründung: Zweifel an Verfassungstreue
Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte werden nach einer Wahl Beamte auf Zeit und müssen daher die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Bei Zweifeln können die Wahlausschüsse die Kommunalaufsicht einschalten, die auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen darf. Die AfD wird in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft.
Reaktionen der Betroffenen
Stephan Bothe erklärte, die Entscheidung nicht nachvollziehen zu können. Er kritisierte die Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde, die dem Wahlausschuss vorgelegen habe. „Anhand der vorliegenden Unterlagen wurde offensichtlich nicht einmal geprüft, ob ich die Verfassung tatsächlich achte“, behauptete Bothe in einer Mitteilung seiner Partei. „Was hier geschieht, ist ein Hintertür-Verbot durch Behörden und Wahlausschüsse. Das werden wir nicht akzeptieren.“
Kontroverse Äußerungen von Martin Sichert
Im Fall von Martin Sichert wurde thematisiert, dass er das Hissen der Regenbogenfahne an Rathäusern mit dem Hissen der NS-Hakenkreuzflagge verglichen hatte. „Das letzte Mal, als die Fahne einer bestimmten Ideologie an deutschen Rathäusern gehisst wurde, waren danach Millionen Menschen tot“, hatte Sichert bei X geschrieben. In einem Interview mit Welt TV bestätigte er den Vergleich und berief sich auf die Meinungsfreiheit. „Mit der LGBTQ-Geschichte werden Leute in Kindergärten geschickt, Kinder frühsexualisiert und Pädophilie verharmlost. Da kommen auch Menschen zu Schaden“, behauptete Sichert.
Zugelassene AfD-Bewerber
Nicht alle AfD-Bewerber wurden ausgeschlossen. So dürfen Adrian Maxhuni in der Samtgemeinde Bersenbrück, Florian Meyer in der Samtgemeinde Fürstenau (beide Landkreis Osnabrück) und Reinhild Goes in Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim) antreten. In Hannover wurde Jessica Schülke zugelassen, in Gifhorn Robert Preuß und in der Samtgemeinde Artland Martina Hartschwager.
Rechtliche Grundlagen und Fristen
Die Entscheidungen mussten bis zu diesem Tag fallen, da die gesetzliche Frist für die Zulassung der Bewerber und Wahlvorschläge endete. Die örtlichen Gremien entscheiden eigenständig und können auch Bewerber anderer Parteien ausschließen. Der Fall zeigt, wie Kommunalaufsicht und Verfassungsschutz bei Zweifeln an der Verfassungstreue von Kandidaten zusammenwirken.



