Das Amtsgericht Passau hat den AfD-Landtagsabgeordneten Ralf Stadler aus Bayern wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und unberechtigter Verbreitung personenbezogener Daten zu einer Geldstrafe von 26.400 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Stadler kündigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an, Rechtsmittel einzulegen und das Urteil nicht zu akzeptieren.
Hintergrund des Verfahrens
Der 61-jährige Politiker, der seit 2018 dem Bayerischen Landtag angehört, hatte bereits mehrfach Ärger mit der Justiz. Im Juni 2025 wurde seine politische Immunität aufgehoben – auch mit Stimmen der AfD-Fraktion. Der aktuelle Fall geht auf einen Strafbefehl zurück, gegen den Stadler Einspruch eingelegt hatte, was zur Hauptverhandlung führte.
Die drei angeklagten Vorfälle
Laut Berichten des Bayerischen Rundfunks (BR24) ging es um drei Fälle aus den vergangenen Jahren. In einem Video beschwerte sich Stadler über Asylbewerber, die in Moosburg (Landkreis Freising) durch Blockieren einer Waggontür die Weiterfahrt eines Zuges um einige Minuten verzögert hatten. Das Gericht sah die Vorwürfe nach der Hauptverhandlung als nachgewiesen an und verurteilte Stadler zu 160 Tagessätzen à 165 Euro, insgesamt 26.400 Euro.
Stadlers Verteidigung und frühere Verurteilungen
Stadler erklärte, er habe die Vorwürfe widerlegt und wolle in Berufung gehen. Bereits zuvor war er wegen Verleumdung – im Zusammenhang mit einem gefälschten Foto der Landtagspräsidentin Ilse Aigner – zu einer Geldstrafe verurteilt worden; zudem wurde ihm die Waffenbesitzkarte entzogen. 2024 folgte eine Verurteilung wegen Beleidigung, nachdem er auf einer Kundgebung die Jusos als „SA-Truppe“ bezeichnet hatte.



