Der AfD-Gemeindeverband Gersheim darf sein Sommerfest im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde im Saarpfalz-Kreis feiern. Das hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes am Mittwoch beschlossen und damit einem Eilantrag des Verbandes stattgegeben.
Gericht begründet Entscheidung mit Widmungszweck
Das Gericht führte aus, dass die Veranstaltung dem Widmungszweck des Gebäudes entspreche. Zudem gebe es für den hilfsweise beantragten Termin noch Kapazitäten. Die Entscheidung erging auf Antrag des Gemeindeverbandes, der sich gegen eine Ablehnung der Nutzung durch die Gemeinde gewehrt hatte.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einlegen. Ob die Gemeinde von diesem Rechtsmittel Gebrauch machen wird, blieb zunächst offen.
Hintergrund des Rechtsstreits
Die Gemeinde Gersheim hatte dem AfD-Verband die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses für das geplante Sommerfest untersagt. Der Verband zog daraufhin vor das Verwaltungsgericht und stellte einen Eilantrag, um die Nutzung doch noch zu ermöglichen. Mit Erfolg, wie die Entscheidung nun zeigt.
Die genauen Gründe für die ursprüngliche Ablehnung durch die Gemeinde wurden vom Gericht nicht thematisiert. Das Gericht stellte jedoch klar, dass die AfD als politische Partei grundsätzlich einen Anspruch auf Nutzung öffentlicher Einrichtungen hat, solange die Veranstaltung im Rahmen der Widmung liegt.
Reaktionsmöglichkeiten und Ausblick
Da es sich um eine Eilentscheidung handelt, können die Beteiligten noch Beschwerde einlegen. Sollte die Gemeinde Beschwerde einlegen, müsste das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes innerhalb der nächsten Wochen über den Fall entscheiden. Bis dahin kann der AfD-Gemeindeverband sein Sommerfest wie geplant durchführen.
Der Fall zeigt erneut, wie politische Veranstaltungen von Parteien wie der AfD immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen über die Nutzung öffentlicher Räume führen. Das Verwaltungsgericht hat in diesem Fall jedoch eine klare Linie vorgegeben.



