Karlsruhe bestätigt Verbot der „Artgemeinschaft“
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag das Verbot der rechtsextremen Vereinigung „Artgemeinschaft – Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ bestätigt. Die Organisation, die 2023 vom Bundesinnenministerium verboten wurde, hatte gegen das Verbot geklagt. Die Richter wiesen die Klage ab und stellten fest, dass die „Artgemeinschaft“ verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.
Laut Gerichtsbeschluss verstößt die Gruppe gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, indem sie rassistisches und völkisches Gedankengut verbreitet. Die Organisation lehne die Menschenwürde und das Demokratieprinzip ab. „Die Artgemeinschaft ist darauf ausgerichtet, die nationalsozialistische Rassenideologie wiederzubeleben“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Hintergrund der verbotenen Organisation
Die „Artgemeinschaft“ wurde 1951 gegründet und zählt nach Angaben des Verfassungsschutzes etwa 100 Mitglieder. Sie versteht sich als eine Art „heidnische“ Glaubensgemeinschaft, die auf germanischen Mythen und Riten basiert. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um eine neonazistische Organisation, die den Nationalsozialismus verherrlicht und die Gleichheit der Menschen leugnet.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte das Urteil. „Das Verbot der Artgemeinschaft war richtig und wichtig. Wir lassen nicht zu, dass unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft verfassungsfeindliche Ideologien verbreitet werden“, erklärte sie. Der Verfassungsschutz beobachtet die Gruppe bereits seit Jahren.
Bedeutung für die AfD?
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die Debatte um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren. Zwar ist die „Artgemeinschaft“ nicht direkt mit der AfD verbunden, doch zeigen sich ideologische Überschneidungen: Beide lehnen die liberale Demokratie ab und propagieren ein völkisches Verständnis von Nation und Volk. Politiker von SPD und Grünen fordern daher, auch ein AfD-Verbot zu prüfen.
Der Rechtsextremismus-Experte Prof. Dr. Matthias Quent von der Universität Jena sagte: „Das Urteil ist ein klares Signal, dass der Staat bereit ist, gegen verfassungsfeindliche Organisationen vorzugehen. Die AfD sollte sich davon nicht unbeleckt fühlen, denn auch sie bedient sich völkischer und rassistischer Narrative.“ Die AfD selbst wies die Vergleiche zurück und betonte, sie stehe auf dem Boden des Grundgesetzes.
Reaktionen auf das Urteil
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stieß auf ein geteiltes Echo. Während Demokratieverbände und Antifaschisten das Urteil feierten, kritisierten Rechtsaußen-Gruppen es als „Angriff auf die Religionsfreiheit“. Die „Artgemeinschaft“ selbst kündigte an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.
Bundesinnenministerin Faeser betonte, dass das Verbot kein Angriff auf die Religionsfreiheit sei. „Die Artgemeinschaft missbraucht die Religionsfreiheit, um Hass und Menschenverachtung zu verbreiten. Das werden wir nicht dulden“, so Faeser. Der Verfassungsschutz wird die Auflösung der Organisation überwachen und sicherstellen, dass keine Vermögenswerte in andere rechtsextreme Strukturen fließen.



