Hamburg: Regelabfrage kann AfD-Mitglieder aus anderen Ländern treffen
Hamburg: Regelabfrage trifft AfD-Mitglieder aus anderen Ländern

Ab dem 1. August führt Hamburg bei Bewerbungen für den öffentlichen Dienst eine Regelabfrage ein, die auch AfD-Mitglieder aus anderen Bundesländern betreffen könnte. Der Leiter des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz, Torsten Voß, erklärte der Deutschen Presse-Agentur, dass Informationen über Bewerber aus Ländern, in denen die AfD als gesichert rechtsextremistisch oder als Verdachtsfall eingestuft ist, an das Personalamt weitergegeben werden.

Keine automatische Speicherung bei einfacher Mitgliedschaft

Die einfache Mitgliedschaft in der AfD reicht jedoch nicht für eine Speicherung aus. Es müssen individuelle tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass die Person Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gezeigt hat. Die Regelabfrage nutzt das gemeinsame nachrichtendienstliche Informationssystem NADIS, in dem alle Bundesländer Daten zu Extremisten speichern.

Voß betonte: „Die Regelabfrage wird nicht nur für Hamburg durchgeführt. Wir als Verfassungsschutzbehörden nutzen NADIS und fragen alle Länder ab, ob der Bewerber in einem anderen Bundesland als Extremist gespeichert wurde.“ Diese Informationen werden dann an das Personalamt weitergeleitet, das über die Einstellung entscheidet.

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AfD in Hamburg kein Verdachtsfall

In Hamburg selbst wird die AfD nicht beobachtet. Der aktuelle Verfassungsschutzbericht stellt jedoch fest, dass die größte Gefahr für den Rechtsstaat vom Rechtsextremismus ausgeht, da in mehreren Bundesländern als rechtsextrem eingestufte AfD-Landesverbände in Parlamente eingezogen sind. Als gesichert rechtsextrem gelten die Verbände in Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg. Als Verdachtsfall oder Beobachtungsobjekt werden die Verbände in Bremen, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen eingestuft.

Eine Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts im März hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst daran gehindert, die Bundes-AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen. Die Partei wird weiterhin als Verdachtsfall behandelt. Voß erwartet keine schnelle Entscheidung: „Ich prognostiziere, dass das Gericht nun noch länger braucht, weil es ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte in seine Entscheidung einbeziehen dürfte.“

Gutachten sieht Chancen für Verbotsverfahren

Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte räumt einem Verbotsverfahren gute Chancen ein und begründet dies mit Verstößen der AfD gegen das Demokratieprinzip und die Garantie der Menschenwürde. Darin heißt es: „Eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft gegen die radikalen Kräfte in der AfD stellt, existiert nicht mehr.“ Ein Antrag auf Parteiverbot kann nur vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung gestellt werden, doch die Politik ist sich uneinig.

Falls das Gericht die Bundespartei als gesichert extremistisch einstuft, könnte dies Auswirkungen auf die Landesverbände haben. Voß erklärte: „Dann müsste man prüfen, ob man den jeweiligen Einstufungsgrad in den Ländern halten kann.“

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