Ein neues Rechtsgutachten zur AfD hat die Diskussion über ein mögliches Parteiverbotsverfahren neu entfacht. Das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vorgelegte Papier sieht nach Einschätzung von acht Juristen und weiteren Experten gute Erfolgsaussichten für einen Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Begründung stützt sich vor allem auf angebliche Verstöße der AfD gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes.
Reaktionen aus Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt, wo die AfD in Umfragen derzeit führt, äußerten sich führende Politiker von SPD und Grünen zu dem Gutachten. Katja Pähle von der SPD-Landtagsfraktion erklärte: „Wer nach belastbaren Belegen gesucht habe, werde sich mit diesem Gutachten auseinandersetzen müssen.“ Ob die Erkenntnisse ausreichen, müssten die zuständigen Verfassungsorgane entscheiden. Künftig könne niemand mehr behaupten, es fehle an einer umfassenden wissenschaftlichen Grundlage, so die Politikerin.
Sebastian Striegel, innen- und rechtspolitischer Sprecher der Grünenfraktion in Sachsen-Anhalt, forderte eine Verfassungsüberprüfung der AfD. „Die AfD ist nach unserer begründeten Auffassung eine verfassungsfeindliche Partei. Wir sehen es in ihren Reden, ihren Anträgen und ihren Äußerungen, wenn sie glaubt, unter Gleichgesinnten zu sein“, sagte Striegel. Das Gutachten liefere dafür eine „sehr fundierte Grundlage“. Er betonte: „Unsere Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie zu verteidigen, ist unsere Pflicht.“
Stimme der Innenministerkonferenz
Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), der in diesem Jahr den Vorsitz der Innenministerkonferenz innehat, bewertete das Gutachten als „ernstzunehmenden Beitrag zur Bewertung der extremistischen Prägung der AfD“. Das Material müsse nun vom Bundesamt für Verfassungsschutz geprüft und vom Innenministerium rechtlich bewertet werden. Besonders mit Blick auf das laufende Hauptsacheverfahren zur Hochstufung der AfD auf Bundesebene sei zu klären, inwieweit zusätzliche Belege und Argumente hinzukämen. „Gleichzeitig ist zu klären, welche Auswirkungen die Untersuchung auf die Erfolgsaussichten eines möglichen Parteienverbotsverfahrens hat“, so Grote.
Hintergrund zum Verbotsverfahren
Ein Antrag auf Parteiverbot kann ausschließlich vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann beim Gericht. Zuvor hatten sich bereits Bundestagsabgeordnete im SPIEGEL für ein Verbotsverfahren ausgesprochen. Das neue Gutachten dürfte die Debatte weiter anheizen.



