Das Landesschiedsgericht der AfD Bayern hat den Ausschluss des niederbayerischen Landtagsabgeordneten Ralf Stadler aus der Partei beschlossen. Stadler kündigt jedoch an, sich mit allen juristischen Mitteln dagegen zu wehren. Zunächst soll das Bundesschiedsgericht der AfD entscheiden, notfalls will Stadler auch ordentliche Gerichte anrufen. Ob der Rauswurf Bestand hat, ist daher offen – ebenso wie die möglichen Konsequenzen für die AfD-Landtagsfraktion.
Entscheidung des Landesschiedsgerichts
Das Landesschiedsgericht der AfD Bayern hat den Ausschluss Stadlers beschlossen, wie zuerst die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete. In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Urteil heißt es, Stadler habe „in besonders gravierender Weise gegen seine Pflicht zur Förderung der Partei und gegen die innerparteiliche Ordnung verstoßen“. Sein gesamtes Verhalten sei „auf eine ständige Provokation von satzungsgemäßen Organen und gewählten Funktionsträgern ausgelegt“. Bis zur Rechtskraft des Ausschlusses ist Stadler bereits von der Ausübung seiner mitgliedschaftlichen Rechte ausgeschlossen, wie er selbst bestätigte.
Hintergrund: Interne Streitigkeiten
Hintergrund des Verfahrens sind parteiinterne, teils persönliche Auseinandersetzungen. Eingeleitet wurde das Verfahren vom niederbayerischen AfD-Bezirksvorstand unter Führung von Landtagsfraktionschefin Katrin Ebner-Steiner. Stadler soll Ebner-Steiner in verschiedener Weise verunglimpft haben, so der Vorwurf des Bezirksvorstandes.
Stadlers Reaktion: Wehrhaft bis zur letzten Instanz
Stadler weist die Vorwürfe als „völlig haltlos“ zurück. Die Entscheidung des Landesschiedsgerichts sei nicht rechtskräftig. Er werde „von Pontius zu Pilatus“ gehen und sich dagegen zur Wehr setzen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Zunächst will er das Bundesschiedsgericht der AfD anrufen. Sollte er dort scheitern, werde er den ordentlichen Rechtsweg beschreiten. Unabhängig davon kündigte Stadler an, sich auch über Beiträge in sozialen Medien zu wehren und öffentlich zu machen, wie mit ihm umgegangen werde.
Mögliche Folgen für die AfD-Fraktion im Landtag
Derzeit haben AfD und Grüne im bayerischen Landtag gleich viele Sitze. Da die AfD bei der Landtagswahl prozentual etwas besser abschnitt, stehen ihr als formal stärkster Oppositionskraft gewisse Sonderrechte zu – etwa das Recht, als erste Fraktion auf Regierungserklärungen zu antworten. Sollte Stadler rechtskräftig aus der Partei ausgeschlossen werden und damit automatisch auch seine Fraktionszugehörigkeit verlieren, würde die AfD hinter die Grünen zurückfallen. Die Geschäftsordnung des Landtags legt fest: „Die Reihenfolge der Fraktionen bestimmt sich nach der aktuellen Zahl ihrer Mitglieder.“ Theoretisch könnte die Fraktion Stadler als Parteilosen wieder aufnehmen, doch ob dies realistisch ist, bleibt fraglich.
Reaktion der Fraktionsspitze
Die Führung der AfD-Landtagsfraktion zeigt sich gelassen. Man warte die weiteren Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts und gegebenenfalls der zuständigen Gerichte ab, ohne vorgreifen zu wollen, hieß es aus der Fraktionsspitze.



