AfD-Stadtrat in Würzburg: Nazi-Parole „Sieg Heil“ – Geldstrafe rechtskräftig
AfD-Stadtrat: Nazi-Parole – Geldstrafe rechtskräftig

Ein Stadtrat der AfD in Würzburg muss wegen mehrmaligen Rufens der verbotenen NS-Parole „Sieg Heil“ eine Geldstrafe von 4.200 Euro zahlen. Der Strafbefehl des Amtsgerichts Würzburg ist rechtskräftig, wie das Gericht mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 56-Jährigen vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben.

Vorfall an einer Tankstelle in Würzburg

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der AfD-Politiker am frühen Morgen des 29. Juni 2025 gemeinsam mit einer Frau auf dem Gelände einer Tankstelle in Würzburg fünf- oder sechsmal lautstark die Parole „Sieg Heil“ gerufen. Dabei soll die Frau jeweils das Wort „Sieg“ und der Angeklagte das Wort „Heil“ geschrien haben. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein.

Strafbefehl über 60 Tagessätze

Das Amtsgericht Würzburg verhängte gegen den AfD-Stadtrat eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 70 Euro – insgesamt 4.200 Euro. Der Strafbefehl ist rechtskräftig, nachdem der Angeklagte keine Einspruch eingelegt hat. Der Bayerische Rundfunk hatte zuerst über den Fall berichtet und zitierte den Angeklagten mit der Aussage, er bestreite die Vorwürfe. Das Gericht sah die Tat jedoch als erwiesen an.

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Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Der Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gemäß § 86a StGB bezieht sich auf die Parole „Sieg Heil“, die als Kennzeichen der NSDAP und ihrer Nachfolgeorganisationen gilt. Die Tat ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Im vorliegenden Fall entschied das Gericht auf eine Geldstrafe, die nun vollstreckt wird.

Reaktionen und politische Einordnung

Der Fall sorgt in der Würzburger Kommunalpolitik für Aufsehen. Der AfD-Stadtrat gehört der rechtspopulistischen Partei an, die immer wieder durch extremistische Äußerungen auffällt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen aufgenommen, nachdem Zeugen den Vorfall gemeldet hatten. Das Gericht betonte in seiner Mitteilung, dass die Verwendung der NS-Parole nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Die Geldstrafe von 4.200 Euro ist nach Angaben des Gerichts angemessen, um die Schwere der Tat zu ahnden.

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