Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Rädelsführer der „Reichsbürger“-Gruppe „Königreich Deutschland“ (KRD) erhoben. Der selbst ernannte „König von Deutschland“, Peter Fitzek, und drei weitere Männer stehen im Verdacht, eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben. Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft ihnen vor, sich als Rädelsführer in dieser Vereinigung betätigt zu haben. Fitzek werden zudem der Betrieb eines unerlaubten Versicherungsgeschäfts und zahlreiche Fälle von Steuerhinterziehung zur Last gelegt. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss nun über die Zulassung der Anklage und den Prozessbeginn entscheiden.
Verbot des „Königreichs Deutschland“ im Mai 2025
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte die Gruppierung am 13. Mai 2025 verboten. Das KRD gab damals 6000 Anhänger an, die Sicherheitsbehörden schätzten die Zahl eher auf 1000. Am selben Tag durchsuchte die Bundesanwaltschaft bundesweit Gebäude und nahm die vier mutmaßlichen Rädelsführer in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Brandenburg fest. Sie befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Gründung und Struktur der Gruppe
Laut Bundesamt für Verfassungsschutz wurde das KRD 2012 in Wittenberg, Sachsen-Anhalt, gegründet. Der Verein verstand sich als eigener Staat mit eigener Verfassung, Währung und Ausweisdokumenten und war von einem Personenkult um den „obersten Souverän“ Peter Fitzek geprägt. Ziel war es, „die gültige Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland außer Kraft zu setzen und durch ein eigenes System zu ersetzen“. Bis zur Bildung eines vorgesehenen „Staatsrates“ und der Wahl eines Königs sollte Fitzek treuhänderisch alle Aufgaben übernehmen. Der gelernte Koch hatte laut Bundesanwaltschaft „die Kontrolle und Entscheidungsgewalt in allen wesentlichen Bereichen“ und bestimmte die ideologische Ausrichtung. Zu den Mitbeschuldigten zählen zwei mutmaßliche Stellvertreter und ein Finanzverantwortlicher.
Finanzierung durch illegale Geschäfte
Das „Königreich“ finanzierte sich eigenen Angaben zufolge vor allem über verbotene Bank- und Einlagengeschäfte sowie Spenden und Seminareinnahmen. Zwischen 2020 und 2025 nahm die Gruppe rund zehn Millionen Euro ein, so die Bundesanwaltschaft. Mitglieder sollten von der Steuer- und Sozialabgabepflicht befreit sein. Das KRD warb für den Umtausch von Euro in die eigene Währung „E-Mark“ (digital) oder „Neue Deutsche Mark“ (bar), wobei eine Einheit 1,10 Euro entsprach. „Anhänger des KRD riskierten dabei große finanzielle Schäden, da das KRD nach eigenen Angaben keinen Rückzahlungsanspruch und keine Möglichkeit zum Rücktausch der 'E-Mark' einräumte“, schreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz. Dennoch erhielt die Gruppe immer wieder Großspenden in fünfstelliger Höhe und Vermögenswerte.
Immobilienerwerb und „Staatsgebiet“
Eine große Rolle spielte der Erwerb von Immobilien und Grundstücken, um das „Staatsgebiet“ des „Königreichs“ auszuweiten. Die Liegenschaften dienten Wohn-, Siedlungs- und Geschäftszwecken, etwa für „Systemausstiegsseminare“. 2022 erwarb das KRD mehrere Immobilien in Niedersachsen, Thüringen und Sachsen.
Hintergrund: Reichsbürger-Szene
Reichsbürger und Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an und lehnen demokratische und rechtsstaatliche Strukturen ab. Der Verfassungsschutz zählt rund 30 solcher Gruppen, der Szene gehörten 2024 etwa 26.000 Personen an.



