Anklage gegen „König von Deutschland“ Peter Fitzek wegen krimineller Vereinigung
Anklage gegen „König von Deutschland“ Peter Fitzek

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den selbst ernannten „König von Deutschland“, Peter Fitzek, und drei weitere Männer erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben. Die Behörde stufte die Gruppe „Königreich Deutschland“ als wirtschaftskriminell ein.

Vorwürfe der Bundesanwaltschaft

Die Anklage wirft Fitzek und seinen Mitstreitern vor, systematisch Vermögenswerte von Anhängern eingezogen und für eigene Zwecke genutzt zu haben. Dabei sollen sie unter dem Deckmantel einer alternativen Staatsstruktur agiert haben. Die Bundesanwaltschaft spricht von einem „kriminellen Geschäftsmodell“, das auf Täuschung und Ausbeutung basiere.

Hintergrund der Gruppe

Die Gruppierung „Königreich Deutschland“ versteht sich als souveräner Staat und lehnt die Bundesrepublik Deutschland ab. Fitzek, der sich selbst als König bezeichnet, hat in mehreren Bundesländern Immobilien erworben und dort eigene Verwaltungsstrukturen aufgebaut. Die Behörden sehen darin jedoch keine legale Staatsgründung, sondern eine Straftat.

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Reaktionen und weiteres Vorgehen

Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft erklärte: „Es handelt sich um eine organisierte Struktur, die gezielt rechtswidrige Handlungen zur Bereicherung ihrer Führungspersonen durchführt.“ Die Verteidigung kündigte an, die Vorwürfe zu bestreiten. Ein Prozessbeginn ist noch nicht terminiert. Die Ermittlungen dauern an.

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