Badenberg will Steuergeheimnis im Kampf gegen OK einschränken
Badenberg will Steuergeheimnis einschränken

Berlin. Der Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (OK) bleibt ein zentrales Anliegen der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU). Auf der diesjährigen Justizministerkonferenz in Hamburg bringt sie einen Vorstoß ein, der weitreichende Folgen haben könnte: Sie will das Steuergeheimnis einschränken, um den Behörden den Zugriff auf Steuerdaten zu ermöglichen. Damit sollen kriminelle Vermögen leichter aufgespürt und eingezogen werden können.

Vermögensabschöpfung als Schlüssel im Kampf gegen OK

Die Organisierte Kriminalität hat Berlin fest im Griff. Um an die Vermögen der Banden heranzukommen, sollen künftig auch Steuerdaten genutzt werden dürfen. Bislang ist dies nicht erlaubt, was die Ermittlungsarbeit erheblich erschwert. Badenberg betont: „Kriminelles Vermögen lässt sich nur einziehen, wenn wir die Vermögensverhältnisse auch vollständig aufklären können.“ Gerade im erweiterten Einziehungsverfahren stoßen die Behörden an Grenzen, weil wichtige Steuerdaten nicht genutzt werden können. Dies schwäche ein wichtiges Instrument im Kampf gegen schwere und organisierte Kriminalität.

Rechtliche Lücke soll geschlossen werden

Die Senatorin fordert Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in einem Antrag auf, zu prüfen, ob die bisherige Regelung geändert werden kann. Bislang können Steuerdaten nicht für Ermittlungsverfahren genutzt werden, selbst wenn es um die „selbstständige Einziehung“ von Vermögenswerten geht. Diese ermöglicht die Beschlagnahmung auch dann, wenn ein Strafverfahren nicht durchgeführt werden kann – vorausgesetzt, ein Gericht gelangt zur Überzeugung, dass die Vermögenswerte aus einer nicht länger als 30 Jahre zurückliegenden Straftat stammen.

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In diesen Geldwäsche-Verfahren können die Behörden derzeit jedoch keine Steuerdaten abfragen. Die Senatsjustizverwaltung kritisiert, dass dem Staat damit eine wichtige Erkenntnis- und Beweisquelle abgeschnitten werde. „Der Verwertung der steuerlichen Erkenntnisse steht der Zweck des Steuergeheimnisses nicht entgegen“, heißt es aus Badenbergs Haus. Das Steuergeheimnis diene zwar dem privaten Geheimhaltungsinteresse, sei aber kein eigenes Grundrecht. Um Vermögen einziehen zu können, das aus Straftaten herrührt, sei es geradezu geboten, das Steuergeheimnis entsprechend einzuschränken.

Brisante Lage in Berlin

Der Handlungsbedarf ist unbestritten. Laut aktuellem Lagebild der Polizei Berlin verursachten die Gruppen der OK zuletzt einen Schaden von 6,9 Millionen Euro in der Hauptstadt. Demgegenüber konnten Vermögenswerte in Höhe von lediglich 2,9 Millionen Euro durch die Strafverfolgungsbehörden gesichert werden – vorläufig. Diese Diskrepanz zeigt die Dringlichkeit, die rechtlichen Hürden abzubauen. Badenberg macht deutlich: „Straftaten dürfen sich niemals lohnen.“ Mit ihrem Vorstoß will sie eine Lücke schließen, die bislang die effektive Bekämpfung der Organisierten Kriminalität behindert.

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