Böhmermann-Satire: Ex-BSI-Chef erhält Recht, aber keine Entschädigung
Böhmermann-Satire: Ex-BSI-Chef bekommt Recht, kein Geld

Im Rechtsstreit um eine Satiresendung von Jan Böhmermann hat das Oberlandesgericht (OLG) München dem ZDF mehrere Aussagen über den ehemaligen Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) untersagt. Einen Anspruch auf eine Geldentschädigung habe Arne Schönbohm hingegen nicht. Das OLG bestätigte nach Angaben einer Sprecherin im Berufungsverfahren insoweit das Urteil der Vorinstanz.

Hintergrund des Falls

In der Sendung „ZDF Magazin Royale“ des Satirikers Jan Böhmermann war Schönbohm im Jahr 2022 vorgeworfen worden, eine zu große Nähe zu einem Verein mit angeblichen Kontakten zu russischen Geheimdiensten zu haben. In der Folge wurde Schönbohm von seinem Posten als BSI-Präsident abberufen. Das OLG untersagte dem Sender nun die Verbreitung und Behauptung bestimmter konkreter Äußerungen, die in der Sendung und später auf zdf.de getätigt wurden.

Maßstäbe der Meinungsfreiheit

„Nach Überzeugung des Senats sind die im Rahmen der Sendung getätigten Äußerungen vom Publikum so zu verstehen, dass der Kläger bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe“, teilte das OLG mit. Dies stelle eine unwahre Äußerung dar, die Schönbohm in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. Daher seien die entsprechenden Äußerungen zu unterlassen. Auch eine satirische Äußerung müsse sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen, wenn es um den Tatsachenkern der Aussage gehe.

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Keine Geldentschädigung

Die Forderung nach einer Geldentschädigung von 100.000 Euro wies der Senat jedoch zurück. Schönbohm hatte diese Summe gefordert, da er durch die Sendung in der Öffentlichkeit erheblich herabgewürdigt worden sei und sein Amt verloren habe. Aufgrund der besonders schwerwiegenden Natur der Persönlichkeitsverletzung sei diese durch eine Geldentschädigung auszugleichen. Das Gericht argumentierte jedoch, dass Schönbohm die Unterlassungsansprüche früher nach der Ausstrahlung der Sendung hätte geltend machen müssen. Dadurch hätte er möglicherweise seine Absetzung verhindern können. Zudem habe sein Anwalt in einem Interview die Vorwürfe öffentlich aufrechterhalten.

Stellungnahme des ZDF

Das ZDF betonte in einer aktuellen Stellungnahme erneut, dass ein Verständnis der monierten Formulierungen dahingehend, dass der Kläger bewusst Kontakt mit Nachrichtendiensten aus Russland oder anderen Ländern gehabt habe, nicht intendiert gewesen sei und unzutreffend wäre. Bereits nach dem Urteil des Landgerichts München I sei die betreffende Passage aus der Sendung entfernt und hierauf transparent hingewiesen worden. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

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