Schwedisches Gericht verurteilt Ehemann wegen schwerer Zuhälterei
Ein schwedisches Gericht hat einen 61-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt. Der Mann hatte seine Ehefrau über Jahre hinweg zu bezahltem Sex mit mindestens 120 Männern gezwungen. Das Gericht in Härnösand sprach ihn der schweren Zuhälterei, versuchten Vergewaltigung, Körperverletzung, Bedrohung sowie eines Drogenvergehens schuldig. In der Urteilsbegründung hieß es, der Mann habe seine Frau „rücksichtslos ausgenutzt“.
Der Fall sorgte in Schweden für großes Entsetzen und wurde mit den Verbrechen gegen die Französin Gisèle Pelicot verglichen. Diese war von ihrem Ehemann über Jahre hinweg betäubt und dutzenden Männern zur Vergewaltigung angeboten worden.
Drogenabhängigkeit und Angst als Werkzeuge
Laut Anklage machte der Mann seine Frau zunächst von Drogen und Alkohol abhängig, um sie gefügig zu machen. Die Staatsanwältin Ida Annerstedt erklärte zu Prozessbeginn im April, die Frau habe „große Angst“ vor ihrem Mann gehabt. Dieser habe ihr gedroht, dass „das Monster freigelassen“ werde, sollte sie ihn verärgern. Zwischen 2022 und 2025 inserierte der Mann seine Frau im Internet für bezahlten Sex und erzielte damit Einnahmen von über 500.000 schwedischen Kronen (etwa 46.000 Euro). Richter Johan Ahlberg stellte fest, dass der Angeklagte den Einstieg seiner Frau in die Prostitution initiiert und den Großteil der Organisation übernommen habe. Er stufte die Tat als schwere Zuhälterei ein.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann zudem wegen achtfacher Vergewaltigung angeklagt und eine Haftstrafe von zehn Jahren gefordert. Von diesen Vorwürfen sprach der Richter ihn jedoch frei. In sieben Fällen sei nicht eindeutig nachweisbar, ob die Frau dem Geschlechtsverkehr zugestimmt habe. Im achten Fall sei unklar, welche sexuellen Handlungen genau stattgefunden hätten.
Ermittlungen gegen 120 Freier
Im Laufe der Ermittlungen identifizierten die Behörden 120 Männer, die für Sex mit der Frau bezahlt hatten. 29 von ihnen konnten strafrechtlich verfolgt werden, 28 wurden verurteilt. Zwei der Freier erhielten Haftstrafen, die anderen wurden zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt.
In Schweden ist der Verkauf von Sex nicht illegal, wohl aber die Inanspruchnahme bezahlter sexueller Handlungen. Auch das Fördern oder Profitieren von Prostitution ist strafbar. In Deutschland hingegen ist Prostitution legal und reguliert. Eine Debatte über ein Sexkaufverbot, wie es in Schweden besteht, wurde zuletzt von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner angestoßen.



