Bundesregierung will Berliner Enteignungen per Gesetz stoppen
Bund will Berliner Wohnungsenteignung per Gesetz verhindern

Fünf Jahre nach dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ in Berlin will die schwarz-rote Bundesregierung die Vergesellschaftung von Wohnungen durch ein neues Bundesgesetz unterbinden. Das Vorhaben ist rechtlich umstritten, wie der Potsdamer Rechtsprofessor Thorsten Ingo Schmidt im Gespräch mit dem Tagesspiegel erläutert.

Bundeskompetenz versus Landesrecht

Der Bund beruft sich auf seine Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 15 des Grundgesetzes, der die Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum regelt. „Ja, der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz beim Thema Vergesellschaftung“, bestätigt Schmidt. Dennoch sei der Fall nicht so einfach, wie das Prinzip „Bundesrecht bricht Landesrecht“ vermuten lasse.

Die Berliner Grünen und Linken planen, den Volksentscheid nach der Abgeordnetenhauswahl im September umzusetzen. Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ bereitet zudem einen zweiten Volksentscheid über einen konkreten Gesetzentwurf vor, um die Vergesellschaftung zu erzwingen.

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Verfassungsrechtliche Hürden

Schmidt betont, dass ein Bundesgesetz gegen die Vergesellschaftung verfassungsrechtlich angreifbar wäre. Zwar habe der Bund die Kompetenz, aber die konkrete Ausgestaltung müsse verhältnismäßig sein und dürfe nicht in die Länderautonomie eingreifen. „Es stellt sich die Frage, ob der Bund mit einem pauschalen Verbot nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip und die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verstößt“, so der Experte.

Bereits bestehende Regelungen wie das Berliner Vergesellschaftungsrahmengesetz würden durch ein neues Bundesgesetz hinfällig. Schmidt zufolge könnten die Länder dagegen klagen, insbesondere wenn der Bund seine Kompetenzen überschreite. „Länder wie Berlin oder Bayern, die eigene Wege gehen wollen, haben gute Chancen vor dem Bundesverfassungsgericht.“

Politische und wirtschaftliche Folgen

Die Ankündigung der Bundesregierung hat in Berlin für Empörung gesorgt. Der Volksentscheid von 2021 hatte eine klare Mehrheit für die Vergesellschaftung von Wohnungen großer Immobilienkonzerne erbracht. Befürworter sehen darin ein Mittel gegen steigende Mieten und Wohnungsnot. Die Bundesregierung hingegen warnt vor Eingriffen in das Eigentumsrecht und negativen Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt.

Schmidt hält eine politische Lösung für wahrscheinlicher als eine gerichtliche Eskalation. „Am Ende wird der Bund wohl einen Kompromiss suchen müssen, der sowohl die Verfassung als auch die Länderinteressen berücksichtigt.“ Bis dahin bleibt der Konflikt zwischen Bundesrecht und demokratischen Entscheiden auf Landesebene ungelöst.

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