EU-Kommission wirft Niederlanden Wettbewerbsverzerrung vor
Die Europäische Kommission hat die Niederlande aufgefordert, den Wettbewerb auf dem Schienennetz zu verbessern. Nach einer vorläufigen Prüfung sieht die Brüsseler Behörde Hinweise, dass das Land seine staatliche Eisenbahngesellschaft bei überlasteten Gleisen unzulässig bevorzugt. Dies könnte gegen europäisches Kartellrecht verstoßen, teilte die Kommission mit.
Staatsbahn NS: 100 Prozent in Staatsbesitz
Die Niederländischen Eisenbahnen (NS) sind zu 100 Prozent im Staatsbesitz und das größte Personenverkehrsunternehmen in den Niederlanden. Eine Tochtergesellschaft, NS International, bietet internationale Verbindungen an, darunter nach Deutschland, oft in Kooperation mit der Deutschen Bahn. Seit 2025 müssen die Niederlande auch anderen Bahnunternehmen ermöglichen, auf den Hauptstrecken des inländischen Schienennetzes Passagierverbindungen anzubieten.
Nationale Regeln geben Staatsbahn Vorrang
Nach Angaben der EU-Kommission geben nationale Regeln der NS jedoch Vorrang, wenn nicht alle Anträge auf Zugtrassen erfüllt werden können. Dies könnte den Wettbewerb im internationalen Verkehr verzerren und gegen EU-Recht verstoßen. Die Niederlande haben nun zwei Monate Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Mögliche Konsequenzen bei Verstoß
Sollte die EU-Kommission nach der Prüfung ausreichende Anhaltspunkte für einen Verstoß sehen, kann sie die Niederlande auffordern, die Bedenken auszuräumen. Eine Frist für den Abschluss der Untersuchung gibt es nicht. Die Kommission betonte, dass ein fairer Wettbewerb im Schienenverkehr für den europäischen Binnenmarkt entscheidend sei.



