Die Bundesregierung hat angesichts der russischen Bedrohung eine weitreichende Reform der deutschen Geheimdienste auf den Weg gebracht. Laut einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums, der der Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag vorlag, sollen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesnachrichtendienst (BND) künftig aktive Eingriffe zur Bekämpfung von Angreifern vornehmen dürfen. Erstmals wäre es den Diensten erlaubt, die Infrastruktur von Angreifern zu stören oder gezielt Falschinformationen zu verbreiten.
Neue Befugnisse im Cyberraum
Mit den neuen Rechten sollen die Dienste künftig nicht mehr nur aufklären, sondern bei besonderen Bedrohungen auch verdeckt eingreifen können. Insbesondere im Cyberraum werden die Fähigkeiten erweitert. So dürfen die Dienste unter engen Voraussetzungen auf informationstechnische Systeme von Angreifern zugreifen, um deren Infrastruktur und Vorgehen aufzuklären. Die neuen, abgestuften Befugnisse sind an ebenfalls neue Bedrohungskategorien wie „erheblich beobachtungsbedürftig“ oder „besonders erheblich beobachtungsbedürftig“ geknüpft.
Staatstrojaner und V-Leute
Neu geregelt wird auch der Einsatz von Staatstrojanern zur Online-Durchsuchung und zur Überwachung der Telekommunikation an der Quelle (Quellen-TKÜ). Zudem werden die Regeln für den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Leuten) detaillierter gefasst. Ausnahmen sollen künftig etwa den Einsatz von Minderjährigen ab 16 Jahren zur Aufklärung schwerster Bedrohungen ermöglichen.
Hintergrund der Reform
Hintergrund der Reform sind mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, das dem Gesetzgeber eine präzisere Regelung der Befugnisse und der Kontrolle der Dienste aufgegeben hatte. Die Regierung verweist zudem auf eine verschärfte Sicherheitslage, insbesondere durch Cyberangriffe und hybride Einflussnahme aus dem Ausland.
Stärkung der Kontrolle
Als Gegengewicht soll die Kontrolle über die Dienste neu geordnet und gestärkt werden. Geplant ist die Schaffung eines neuen Unabhängigen Kontrollrates (UKRat) als oberste Bundesbehörde. Dieser soll die Aufgaben der bisherigen G10-Kommission zur Genehmigung von Abhörmaßnahmen sowie die datenschutzrechtliche Kontrolle der operativen Tätigkeiten übernehmen. Ein mit Richtern besetztes Gremium innerhalb des Rates muss besonders eingriffsintensive Maßnahmen künftig vorab genehmigen.



