Grüne bitten Steinmeier um Prüfung des neuen Heizungsgesetzes
Grüne bitten Steinmeier um Prüfung des Heizungsgesetzes

Die schwarz-rote Koalition hat in dieser Woche ihr Gebäudemodernisierungsgesetz im Eiltempo durch Bundestag und Bundesrat gebracht und damit das Heizungsgesetz der Ampelregierung gekippt. Doch in der Opposition regt sich Widerstand. Die Grünen hoffen darauf, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Vorhaben stoppt.

Grüne fordern genaue Prüfung durch den Bundespräsidenten

„Beim neuen Heizgesetz sollte der Bundespräsident sehr genau hinschauen“, sagte Michael Kellner, energiepolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, dem SPIEGEL. „Es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Ich habe dem Bundespräsidialamt die Unterlagen zur Verfügung gestellt, damit das Gesetz gründlich geprüft werden kann.“

Am Freitag hatte der Bundestag das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Die schwarz-rote Koalition kippt mit der Neuregelung Kernpunkte der von ihrer Vorgängerregierung beschlossenen Regelung. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte gesagt, die Bundesregierung wolle „Heizungszwänge“ durch Technologieoffenheit ersetzen. Die CDU-Politikerin hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen.

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Hintergrund: Die 65-Prozent-Regelung wird abgeschafft

Union und SPD hatten bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, das bisherige Heizungsgesetz abzuschaffen. Gemeint ist damit der Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG), nämlich die 65-Prozent-Regelung: Laut dem bisherigen Heizungsgesetz, das vor allem dem früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zugeschrieben wird, mussten neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In vielen Fällen kam dies einem Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen gleich. Diese Regelung wird nun durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.

Die Grünen reichten nun nach eigenen Aussagen ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes und eine Stellungnahme des Sachverständigen Remo Klinger aus der Anhörung zum Heizungsgesetz beim Bundespräsidialamt ein. Auch ein Gegengutachten der Union sei laut Kellner mit dabei.

Kritik: Fehlender Zielpfad für Klimaneutralität

Das Gesetz habe keinen „Zielpfad für Klimaneutralität, es wird nur auf weitere Gesetze verwiesen“. Lasten würden einfach in die Zukunft verschoben. „Die ersatzlose Streichung wirksamer Instrumente wie der 65-Prozent-Regel oder dem Fossil-Verbot ab 2045 ohne nachweisbar gleichwertigen Ersatz ist ein verfassungswidriger Rückschritt“, kritisiert Kellner.

Was steht noch im neuen Gesetz?

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz bleiben Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich. Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Ab Januar 2030 steigt der Anteil auf mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 auf mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 auf mindestens 60 Prozent. Neben dieser sogenannten Biotreppe müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf alternative Materialien umstellen.

Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine Grüngasquote eingeführt werden. Diese soll in Höhe von bis zu einem Prozent starten, Details sind aber unklar. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt. Die Bundesregierung soll nun bis Anfang Dezember ein Gesetz vorlegen, damit Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sind.

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