Körperverletzung im Amt? Vorwürfe gegen Woidke-Mitarbeiterin
Körperverletzung im Amt? Vorwürfe gegen Woidke-Mitarbeiterin

Eine Strafanzeige gegen eine Mitarbeiterin aus dem Umfeld von Brandenburgs Ministerpräsidenten Dietmar Woidke sorgt derzeit für Aufsehen in der Landespolitik. Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft, ob ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingeleitet wird. Dies berichten die „B.Z.“ und die „Märkische Oderzeitung“ übereinstimmend.

Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt

„Uns liegt die Strafanzeige eines Anwalts gegen eine enge Mitarbeiterin des Ministerpräsidenten vor“, bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Thomas Meyer gegenüber der „B.Z.“. Weiter erklärte er: „Wir prüfen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung im Amt.“ Der Vorfall soll sich am 14. April in der Potsdamer Staatskanzlei ereignet haben.

Vorfall in der Staatskanzlei

Der Anzeige zufolge soll die Beschuldigte einer Sachbearbeiterin einen Stapel Post auf den Kopf geschlagen haben. Die Betroffene habe anschließend über anhaltende Beschwerden geklagt und sich ärztlich untersuchen lassen. Nach Informationen der „Märkischen Oderzeitung“ soll die Betroffene seitdem krankgeschrieben sein. Zudem soll es eine Zeugin des Vorfalls geben. Die Strafanzeige wurde erst Ende Mai eingereicht, mehrere Wochen nach dem angeblichen Vorfall. Die Gründe für die Verzögerung sind bislang nicht bekannt.

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Unterschiedliche Darstellungen des Geschehens

Aus den Medienberichten geht hervor, dass die Beschuldigte den Vorfall nach Darstellung der Anzeigeerstatterin nicht grundsätzlich bestreiten soll. Allerdings werde der Ablauf anders geschildert. Staatsanwältin Marieke Piazolo sagte gegenüber der „B.Z.“ dazu: „Nach Angaben der Anzeigeerstatterin habe die Beschuldigte gesagt, dass es sich nur um eine dünne Mappe gehandelt hat. Es sei nur ein freundschaftlicher Klaps gewesen.“

Staatskanzlei schweigt zu den Vorwürfen

Die Staatskanzlei hat sich zu dem Vorgang nicht inhaltlich äußern wollen. Ein Sprecher verwies auf datenschutzrechtliche Gründe und erklärte, dass man grundsätzlich keine Auskünfte zu Personalangelegenheiten von Beschäftigten gebe. Dies diene dem Schutz der Persönlichkeitsrechte. Nach Informationen der „Märkischen Oderzeitung“ soll dem Vorfall ein Streit zwischen den beiden Mitarbeiterinnen vorausgegangen sein. Dabei sei es um die Frage gegangen, ob private Pakete an die Staatskanzlei geliefert werden dürfen und ob diese aus Sicherheitsgründen kontrolliert werden müssen.

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