Markus Lanz: Schützt das Völkerrecht die Falschen?
Lanz: Schützt Völkerrecht die Falschen?

In der jüngsten Ausgabe von „Markus Lanz“ stand das Völkerrecht im Mittelpunkt. Moderator Markus Lanz hatte drei renommierte Experten eingeladen, um über die Anwendung und Interpretation des Völkerrechts zu diskutieren. Dabei stellte er die provokante Frage: „Schützt das Völkerrecht die Falschen?“

Drei Experten, unterschiedliche Ansichten

Die Gäste waren der Jurist Matthias Herdegen, die Rechtswissenschaftlerin Heike Krieger und der Völkerrechtler Kai Ambos. Schnell zeigten sich tiefe inhaltliche Differenzen, insbesondere zwischen Herdegen auf der einen und Krieger sowie Ambos auf der anderen Seite. Herdegen vertrat eine eher elastische Auslegung des Völkerrechts, während Krieger und Ambos für eine strengere Interpretation plädierten.

Das Selbstverteidigungsrecht im Fokus

Ein zentrales Thema war das Selbstverteidigungsrecht, das Staaten erlaubt, im „unmittelbaren Bedrohungsfall“ militärische Gewalt anzuwenden. Lanz arbeitete mit seinen Gästen heraus, dass der Begriff „unmittelbar“ unterschiedlich gedeutet werden kann. Herdegen argumentierte, dass Staaten wie Israel die Bedrohung durch einen aufrüstenden Iran durchaus als unmittelbar empfinden könnten. Krieger warnte hingegen vor einer zu weiten Auslegung: „Wenn Deutschland unter einen französischen Nuklearschirm schlüpft, könnte Russland dies als Bedrohung sehen und ein präventives Selbstverteidigungsrecht beanspruchen.“

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Schützt das Völkerrecht Schurkenstaaten?

Lanz brachte einen weiteren diskussionswürdigen Punkt ein: „Schützt das Völkerrecht Leute wie Nicolás Maduro oder das Mullah-Regime in Teheran?“ Er verwies auf den Film „Zero Dark Thirty“, in dem US-Soldaten ohne Zustimmung Pakistans Osama Bin Laden töteten. Lanz fragte, ob Pakistan sich in diesem Fall auf das Völkerrecht berufen könne. Krieger und Ambos bejahten dies: „Wenn man Recht für sich in Anspruch nimmt, spielt es keine Rolle, ob man selbst an anderer Stelle Recht gebrochen hat.“ Herdegen entgegnete, dass Schurkenstaaten wie Russland oder der Iran das Völkerrecht ohnehin nur dann bemühten, wenn es einem politischen Zweck diene. Krieger hielt dagegen, dass auch westliche Staaten das Völkerrecht aus Eigeninteresse nutzten.

Akademische Diskussion mit Schwächen

Die Sendung driftete bisweilen ins Akademische ab, was bei drei Völkerrechtsexperten kaum zu vermeiden war. Ambos und Herdegen widersprachen sich gelegentlich in Bezug auf die internationale akademische Mehrheitsmeinung, was für Zuschauer schwer nachvollziehbar war. Dennoch war die Entscheidung der Lanz-Redaktion, das Thema so ausführlich zu behandeln, mutig. Die Zuschauer dürften in Zukunft genauer hinhören, wenn das Völkerrecht als Argument in Diskussionen angeführt wird.

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