Der frühere CDU-Chef und Kanzlerkandidat Armin Laschet hat die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf für ihre Haltung zur Leihmutterschaft scharf attackiert. Auf der Plattform X schrieb Laschet: „Etwas Plumperes, als diese Antwort von Frau Brosius-Gersdorf habe ich noch nicht gelesen.“ Hintergrund ist ein Interview der Juristin mit der Wochenzeitung „Die Zeit“, in dem sie sich für eine Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland ausspricht.
Brosius-Gersdorf: Verbot ist „paternalistisch“
In dem Interview bezeichnete Brosius-Gersdorf das geltende Leihmutterschaftsverbot in Deutschland als „paternalistisch“. Sie argumentierte: „Man darf Frauen und insofern auch Leihmütter nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen.“ Der Staat müsse zwar Regelungen schaffen, die eine Aufklärung über Risiken sicherstellten. „Wenn sie sich dann aber trotzdem freiwillig dafür entscheiden, darf der Gesetzgeber ihnen das nicht verbieten.“ Die Juristin zog Vergleiche zu anderen Bereichen: „Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, ein Recht auf Rauchen und Alkoholtrinken, auf Hochrisikosport. Deswegen sehe ich gute Gründe dafür, die Leihmutterschaft auch in Deutschland zu legalisieren.“
Laschet: „Ein Segen, dass sie nicht im höchsten deutschen Gericht sitzt“
Laschet bezog sich in seinem Post auch auf das gescheiterte Verfahren zur Wahl von Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin im vergangenen Jahr. Damals war ihre Kandidatur am Widerstand der Union gescheitert, nachdem CDU und CSU erhebliche Vorbehalte geäußert hatten. Brosius-Gersdorf war unter anderem wegen ihrer Positionen zum Abtreibungsrecht in sozialen Medien angegriffen worden. Nach wochenlangem Streit in der Koalition wurde die Wahl abgesagt, und sie verzichtete schließlich auf ihre Kandidatur. Laschet schrieb dazu: „Ein Segen, dass sie nicht im höchsten deutschen Gericht sitzt, das über die Werteordnung der Verfassung wacht.“
FDP-Politikerin Teuteberg kritisiert Vergleich
Die FDP-Politikerin Linda Teuteberg kommentierte die Passage mit den Vergleichen knapp auf X: „Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.“ Damit wies sie die Argumentation von Brosius-Gersdorf zurück, die Leihmutterschaft mit anderen selbstbestimmten Entscheidungen wie Rauchen oder Hochrisikosport gleichsetzte.
Debatte durch Spahn-Fall neu entfacht
Die Diskussion über Leihmutterschaft war durch den Fall des ehemaligen Unionsfraktionschefs Jens Spahn neu entfacht worden. Spahn und sein Partner hatten mithilfe einer Leihmutter in den USA einen Sohn bekommen, womit sie das in Deutschland geltende Verbot umgingen. Dieses Verbot hatte Spahn zuvor in der CDU mitgetragen. In der Union löste dies einen Sturm der Entrüstung aus, und am Samstag trat Spahn von seinem Amt zurück.
Ethikrat und Grüne fordern offene Debatte
In der Debatte werden jedoch auch andere Stimmen laut. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, forderte eine offene gesellschaftliche Debatte über die Leihmutterschaft. „Wenn man die Debatten nicht führt, wird das Problem latent immer bleiben“, sagte der Rechtswissenschaftler im Deutschlandfunk. „Man sollte diese Debatte führen, und man muss halt dann überlegen, welche Güter sich da gegenüberstehen.“ Auch die Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann forderte eine neue Auseinandersetzung mit Themen der Reproduktionsmedizin.
Hintergrund: Leihmutterschaftsverbot in Deutschland
In Deutschland ist Leihmutterschaft durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Erlaubt ist sie nur, wenn die Leihmutter keine Bezahlung erhält und die Eltern das Kind nach der Geburt adoptieren. Befürworter einer Legalisierung argumentieren mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen und dem Kinderwunsch von Paaren, während Gegner ethische Bedenken und die Gefahr der Ausbeutung von Frauen anführen. Die Debatte wird voraussichtlich in den kommenden Wochen anhalten, insbesondere im Hinblick auf die anstehende Wahl eines neuen Fraktionschefs der Union.



