Die Präsidentschaftskandidatur von Marine Le Pen steht auf dem Spiel. Ein französisches Berufungsgericht könnte die Rechtspolitikerin für unwählbar erklären und damit ihren Traum vom Élysée-Palast zunichtemachen. Am 7. Juli 2026 fällt die Entscheidung in Paris.
Le Pen zeigt sich fatalistisch
Bei einem Wahlkampfauftritt in Liévin (Nordfrankreich) wirkte die sonst so kämpferische Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) ungewohnt zurückhaltend. „Was auch immer am 7. Juli geschehen wird, ich werde meinen Kampf fortsetzen. Wenn ich nicht Kandidatin sein kann, werde ich eben Anhängerin der Partei sein“, sagte sie. In diesem Fall werde sie ihren designierten Nachfolger Jordan Bardella als Präsidentschaftsbewerber „mit großer Energie, Überzeugung und großem Vertrauen unterstützen“. Beobachter werteten dies als Zeichen, dass Le Pen bereits mit einer Verurteilung rechnet.
Hintergrund: Scheinbeschäftigung von EU-Assistenten
Im März 2025 wurde Le Pen wegen der Scheinbeschäftigung von EU-Assistenten zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung und zwei Jahre mit einer elektronischen Fußfessel. Zusätzlich verhängte das erstinstanzliche Gericht eine fünfjährige Unwählbarkeit. Sollte das Berufungsgericht dieses Urteil bestätigen, wäre Le Pen von der Präsidentschaftswahl 2027 ausgeschlossen – obwohl sie in Umfragen derzeit führt.
Eine kleine Chance bleibt: Wenn die Richter die Unwählbarkeit auf zwei Jahre reduzieren, würde die Frist rückwirkend ab März 2025 laufen. Dann könnte Le Pen an den Wahlgängen im April und Mai 2027 teilnehmen. Die drei Berufungsrichterinnen haben jedoch wenig Grund, das Strafmaß zu senken. Eine Ausnahme wäre, wenn sie sich einem früheren Befund des Kassationshofes anschließen, wonach die Justiz nicht in den Ablauf von Wahlen eingreifen soll.
Le Pen vermeidet Justiz-Kritik
Le Pen äußerte sich zurückhaltend zu dem Verfahren. Sie sagte, ein Gericht solle nicht die Möglichkeit haben, „das demokratische Funktionieren unseres Landes zu durchkreuzen“. Doch anders als früher verzichtete sie darauf, sich als Justizopfer zu inszenieren oder scharfe Angriffe auf die Justiz zu reiten. Auch zum Vorwurf der Veruntreuung äußerten sich weder Le Pen noch Parteichef Bardella ausführlich.
Bardella drückte lediglich seine Hoffnung aus, dass Le Pen „in einigen Monaten zur Präsidentin gewählt“ werde. „Sie hat meine totale Unterstützung, meine totale Freundschaft.“ Allerdings sind in den letzten Wochen Differenzen zwischen den beiden RN-Granden aufgetreten, insbesondere in der Wirtschaftspolitik.
Bardella selbst unter Druck
Bardella ist zwar nicht in Le Pens Veruntreuungsaffäre verwickelt. Doch letzte Woche wurde bekannt, dass die von ihm geleitete EU-Fraktion „Patrioten für Europa“ (PfE) ebenfalls Mittel illegal verwendet haben könnte. Die Ermittlungen laufen. Sollte auch Bardella juristische Probleme bekommen, könnte dies die Pläne des RN für die Präsidentschaftswahl weiter erschweren.



