Leihmutterschaft: Rechte und Risiken für Wunscheltern und Leihmütter
Leihmutterschaft: Rechte und Risiken für alle Beteiligten

Rechtslage und Debatte nach Spahns Rücktritt

Der Rücktritt von CDU-Fraktionschef Jens Spahn nach heftiger Kritik an seiner Vaterschaft durch eine Leihmutter aus den USA hat die Debatte über Leihmutterschaft neu entfacht. Spahn und sein Ehemann Daniel Funke waren mithilfe einer Leihmutter Eltern geworden. Die moderne Reproduktionsmedizin wirft ethische und rechtliche Fragen auf: Wer sind die rechtlichen Eltern, wer die biologischen? Warum erlaubt Deutschland die Samenspende, verbietet aber die Eizellspende?

Geschlechtsbestimmung und Auswahl von Merkmalen

In den USA gibt es Kliniken, die das Geschlecht des ungeborenen Kindes auf Wunsch vorab bestimmen. Nicht immer sind die Wunscheltern mit dem Geschlecht des Embryos zufrieden, sodass die Leihmutter mitunter abtreiben muss. Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes (TDF) betont gegenüber dieser Redaktion, dass die Regelungen uneinheitlich und häufig unreguliert sind. Nach Angaben von TDF wird der Embryo nicht nach äußeren Merkmalen wie Augen- oder Haarfarbe untersucht, aber Wunscheltern können Merkmale wie die äußere Erscheinung oder den Bildungsstand der Eizellspenderin anhand eines Katalogs auswählen.

Wenn Wunscheltern das Kind ablehnen

Terre des Femmes verweist auf Fälle, in denen Wunscheltern ein Kind wegen schwerer Behinderung oder Mehrlingsgeburt nicht übernehmen wollten. Weltweit bekannt wurde 2014 der Fall des Babys Gammy aus Thailand: Die Wunscheltern nahmen nur den gesunden Zwilling und ließen Gammy bei der Leihmutter. Auch in der Ukraine gab es Fälle, in denen Wunscheltern das Kind plötzlich nicht mehr haben wollten und es in ein Kinderheim kam. „Der Vertrag allein garantiert also nicht, dass die Wunscheltern das Kind tatsächlich übernehmen oder die Leihmutter dauerhaft von jeder rechtlichen Verantwortung frei ist“, erklärt TDF.

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Leihmutter möchte Kind behalten

Wie diese Situation rechtlich geregelt ist, variiert je nach Staat. In den USA sind die Wunscheltern schon vor der Geburt die rechtlichen Eltern; Leihmütter dürfen das Kind nicht behalten, da sie vertraglich zugestimmt haben. In der Ukraine sind Leihmütter ebenfalls vertraglich verpflichtet, das Kind abzugeben – das Recht schützt die Belange der Wunscheltern. Im Vereinigten Königreich hingegen ist die gebärende Frau die rechtliche Mutter; die Leihmutter ist nicht verpflichtet, das Kind zu übergeben.

Elternschaft, Staatsangehörigkeit und Adoption

Nach deutschem Recht ist Mutter die Frau, die das Kind geboren hat – unabhängig von der genetischen Verwandtschaft. Rechtlicher Vater ist meist der Wunschvater, der die Samenzellen gespendet hat. Die Wunschmutter muss die Elternschaft über Anerkennung oder Adoption erlangen. Entscheidend für die Anerkennung sind das Kindeswohl und häufig eine genetische Verbindung zu einem Wunschelternteil. Ein Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung von einem deutschen Elternteil. Die Anerkennung der Elternschaft hat weitreichende Folgen für Sorgerecht, Staatsangehörigkeit und Ansprüche wie Kindergeld.

Rechtslage und Debatte in Deutschland

In Deutschland sind weder Eizellspende noch Leihmutterschaft erlaubt, die Samenspende hingegen schon. Grund ist die unterschiedliche rechtliche Bewertung von Elternschaft: Bei einer Samenspende bleibt die gebärende Frau die rechtliche Mutter, bei einer Eizellspende fallen genetische und gebärende Mutterschaft auseinander. Bundesbildungsministerin Karin Prien verwies auf einen CDU-Parteitagsbeschluss im Februar, der die Haltung zur Leihmutterschaft klärte. Man baue in den neun Monaten einer Schwangerschaft eine starke Bindung zum Kind auf, sagte sie „The Pioneer“, sehe aber das Dilemma von Paaren, die keine eigenen Kinder austragen könnten. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, fordert eine offene Debatte. Er hält unter strengen Regeln eine Eizellspende und Leihmutterschaft für möglich, solange die Motive altruistisch sind und die Leihmutter nicht verpflichtet ist, das Kind nach der Geburt abzugeben.

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