Drei Jahre nach der Gewalttat bei Schloss Neuschwanstein wehrt sich der verurteilte Mörder gegen seine Abschiebung aus Deutschland. Der 33-jährige US-Amerikaner hatte im Juni 2023 zwei junge Frauen von einem 50 Meter tiefen Abhang gestoßen, nachdem er eine von ihnen vergewaltigt hatte. Eine 21-Jährige starb später im Krankenhaus, ihre Freundin wurde verletzt. Das Landgericht Kempten verurteilte ihn wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge zu lebenslanger Haft.
Klage gegen Ausweisungsbescheid
Die Ausländerbehörde des Landratsamts Ostallgäu erließ einen Ausweisungsbescheid gegen den Mörder. Dagegen hat der US-Amerikaner Klage beim Verwaltungsgericht in Augsburg eingereicht. Seine Begründung: Bei einer Rückkehr in die USA drohe ihm ein weiterer Prozess wegen der Tat, bei dem die Todesstrafe nicht ausgeschlossen sei. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts sagte, ein Verhandlungstermin könne frühestens Ende des Jahres stattfinden.
Lange Haftstrafe in Deutschland
Bis zu einer möglichen Abschiebung könnten jedoch viele Jahre vergehen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kempten erklärte: „Es gibt derzeit kein Prüfverfahren dazu, ob der 33-Jährige aus der Haft abgeschoben werden könnte. Von unserer Seite werden wir da nicht aktiv.“ Die Verteidigung des US-Amerikaners äußerte sich zunächst nicht zu der Klage.
Verbüßt der Mann seine Strafe regulär in Bayern, müsste er etwa 20 bis 25 Jahre im Gefängnis sitzen. Die Strafkammer stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Der Vorsitzende Richter sagte bei der Urteilsverkündung: „Eine Haftentlassung nach 15 Jahren wäre nicht vertretbar.“
Hintergrund der Tat
Der Mann und seine beiden Opfer waren als Urlauber zur Besichtigung des bekannten Märchenschlosses nach Deutschland gekommen. Die drei kannten sich nicht und trafen sich im Juni 2023 zufällig auf der Marienbrücke nahe dem Schloss. Kurz darauf kam es in der Nähe zu der Tat.



