Der Tech-Milliardär Elon Musk (54) geht juristisch gegen das ZDF vor. Der Tesla- und SpaceX-Unternehmer wehrt sich gegen eine Aussage in der Sendung „ZDFheute live“ vom 12. Juni, in der ihm vorgeworfen wurde, einen „rassistischen Mob“ zur „Jagd auf Migranten“ aufgerufen zu haben. Musks Anwalt Joachim Steinhöfel (63) hat den Sender abgemahnt und fordert eine Unterlassungserklärung. Das berichtet die WELT, der das Anwaltsschreiben vorliegt.
Hintergrund des Streits
Auslöser ist ein Beitrag auf der Plattform X nach einem Messerangriff in Belfast. Musk hatte dort am 9. Juni ein Posting des Rechtsaußen-Aktivisten Tommy Robinson geteilt, der zu Protesten in Großbritannien aufrief. Robinson schrieb: „Im gesamten Vereinigten Königreich gehen die Menschen heute Abend um 19 Uhr auf die Straße – nach einem weiteren Angriff von Eindringlingen auf unser Volk.“ Musk kommentierte: „Nur durch wiederholte und laute Proteste wird sich etwas ändern.“
Vorwurf der Verleumdung
In der Anmoderation von „ZDFheute live“ am 12. Juni 2026 sagte die Moderatorin: „Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten: Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“ In der Abmahnung von Musks Anwalt heißt es dazu: „Die Behauptung, unser Mandant habe zu einer ,Jagd auf Migranten‘ durch einen ,rassistischen Mob‘ aufgerufen, ist offensichtlich unwahr.“ Weiter ist von einer „ehrabschneidenden und verleumderischen Unterstellung“ sowie einem „drastischen Verstoß gegen journalistische Grundsätze“ die Rede.
Nach Auffassung von Steinhöfel verletzt die Berichterstattung das Persönlichkeitsrecht seines Mandanten. Dem Sender wurde eine Frist bis Donnerstag, den 18. Juni, 16 Uhr, zur Abgabe der Erklärung gesetzt. Sollte das ZDF nicht unterschreiben, droht eine Klage. Musk hatte bereits zuvor auf X angekündigt, gegen das ZDF vorzugehen, und bezeichnete die Berichterstattung als „skandalöse Lügen“. Das ZDF reagierte auf Kritik, erklärte jedoch nur: „Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich.“
Weitere Schritte
Steinhöfel erklärte gegenüber BILD, dass die nächsten Schritte – sollte das ZDF keine Unterlassungserklärung abgeben – „ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder Klage“ sein werden. Besondere Hürden bestünden nicht. „Ob gegebenenfalls auch eine Geldentschädigung geltend gemacht wird, wäre in der Folge zu prüfen. Der naheliegende erste Schritt ist die Unterbindung und Entfernung der rechtswidrigen Äußerung“, so der Anwalt.



