Nach CSD-Anschlag: AfD und CDU fordern Präventivhaft für Gefährder
Nach CSD-Anschlag: AfD und CDU fordern Präventivhaft

Nach dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin fordern AfD und CDU weitreichende Verschärfungen der Sicherheitsgesetze. Beide Parteien legen konkrete Konzepte vor, die unter anderem die Präventivhaft für sogenannte Gefährder sowie den Einsatz elektronischer Fußfesseln vorsehen. Der 21-jährige Attentäter hatte am Samstag mit einem Auto mehrere Passanten angefahren und anschließend mit einer Machete weitere Menschen verletzt. Eine Frau starb, 31 Menschen wurden verletzt. Der Islamist wurde am Sonntagabend von Polizisten in einer Kleingartenkolonie erschossen.

AfD: „Eklatantes Staatsversagen“

Die Berliner AfD wertet die Tat als Ergebnis einer unzureichenden Sicherheitsarchitektur. „Wir haben es mit einem eklatanten Staatsversagen zu tun“, sagte die Landes- und Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker. „Ein 'Weiter so' darf und kann es nicht mehr geben.“ Der Staat müsse den Schutz seiner Bürger gewährleisten. „Und genau hier hat Berlin versagt.“ Die AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus legte ein Strategiepapier vor, das strenge Auflagen für Gefährder fordert: elektronische Fußfesseln, Einschränkungen des Bewegungsradius und ein Verbot, Autos zu kaufen, zu mieten oder zu fahren. Zudem soll die höchste Risikokategorie zeitlich begrenzt in „Präventivhaft“ genommen werden können – etwa vor Großereignissen wie dem CSD. Was bei Fußball-Hooligans möglich sei, müsse auch bei Islamisten gelten, denen Behörden schwere Straftaten oder Anschläge zutrauten.

CDU: Fußfesseln und KI-Überwachung

Ein ähnliches Konzept verfolgt die CDU um Spitzenkandidat Stefan Evers. Auch sie fordert den konsequenten Einsatz von Fußfesseln, der nach dem kürzlich novellierten Polizeigesetz bereits möglich sei. „Verbunden damit sollen Aufenthalts- und Meldeauflagen erteilt werden, die sicherstellen, dass sich die Betroffenen größeren Menschenansammlungen nicht ohne Weiteres nähern dürfen.“ In besonders gefährlichen Fällen müsse als letztes Mittel „Präventivgewahrsam“ möglich sein. Die CDU setzt zudem auf den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) zur Überwachung terroristischer Gefährder und fordert einen besseren Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Behörden. Beide Parteien betonen die Notwendigkeit einer engmaschigen Überwachung.

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Strafrechtliche Verschärfungen

Die AfD sieht Änderungsbedarf beim Strafrecht: Bei Staatsschutzdelikten solle auch für Heranwachsende das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Die CDU geht weiter und will erreichen, dass das Jugendstrafrecht für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren „nur in begründeten absoluten Ausnahmefällen“ zur Anwendung kommt. Der Attentäter war im Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt worden, weil er sich der Terrororganisation Islamischer Staat in Syrien anschließen wollte. Das Gericht hob den Haftbefehl jedoch auf, und der Mann kam aus der Untersuchungshaft frei. Diese Entscheidung steht nun in der Kritik.

Reaktionen und Ausblick

Der Anschlag hat eine Debatte über die Sicherheitspolitik in Berlin und bundesweit ausgelöst. Die geforderten Maßnahmen, insbesondere die Präventivhaft, stoßen jedoch auch auf verfassungsrechtliche Bedenken. Experten weisen darauf hin, dass eine Inhaftierung ohne Straftat nur in engen Grenzen zulässig sei. Die Diskussion wird voraussichtlich im Abgeordnetenhaus und im Bundestag fortgesetzt. Der Fall zeigt nach Ansicht von Beobachtern die Schwierigkeit, zwischen Sicherheitsinteressen und Freiheitsrechten abzuwägen.

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