„Nur Ja heißt Ja“: Warum die Reform des Sexualstrafrechts überfällig ist
„Nur Ja heißt Ja“: Reform des Sexualstrafrechts überfällig

Es ist das Jahr 2026, und in Deutschland wird immer noch darüber diskutiert, ob ein eindeutiges Ja die Voraussetzung für sexuelle Handlungen sein soll. Nicht etwa als gesellschaftliche Selbstverständlichkeit – das wäre wohl zu viel verlangt –, sondern als rechtsverbindlicher Grundsatz. Diese Debatte wirft die Frage auf: Was war bisher eigentlich die rechtliche Grundlage?

Der Weg von „Nein heißt Nein“ zu „Nur Ja heißt Ja“

Seit 2016 gilt in Deutschland der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Dies war zweifellos ein Fortschritt, denn zuvor verlangte das Strafrecht jahrzehntelang, dass das Opfer körperlichen Widerstand leistete, um eine Vergewaltigung strafrechtlich zu verfolgen. Doch wer aus Schock erstarrt, verstummt oder kein Nein aussprechen kann, ist bis heute nicht ausreichend geschützt. Andere Länder wie Schweden, Dänemark und Spanien haben bereits vor Jahren das Zustimmungsmodell eingeführt.

Die Vorschläge von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt sich nun für das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip ein. Darüber hinaus schlägt sie vor, die Verjährungsfrist für Vergewaltigungen von fünf auf zwanzig Jahre anzuheben. Dies ist ein längst überfälliger Schritt, da viele Betroffene Jahre brauchen, um über das Erlebte zu sprechen und Anzeige zu erstatten.

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Mehr als nur Paragrafen: Die Botschaft des Rechts

Es geht hier um mehr als bloße Gesetzesänderungen. Sexualisierte Gewalt trifft überwiegend Frauen. Solange das Recht eine ausdrückliche Zustimmung nicht einfordert, sendet es eine fatale Botschaft über den Wert weiblicher Selbstbestimmung. Justizministerin Hubig hat mit ihren Ankündigungen zum digitalen Gewaltschutzgesetz, zur Verjährungsfrist und zum Zustimmungsprinzip eine richtige Agenda vorgelegt. Nun muss sie diese jedoch auch konsequent umsetzen. Es darf nicht bei bloßen Bekenntnissen bleiben.

Die Tatsache, dass wir diesen Grundsatz überhaupt in Gesetzen festschreiben müssen, ist an sich schon beschämend. Wer sich gegen das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip sperrt, sollte sich fragen, warum. Denn wer sicherstellt, dass der andere wirklich zustimmt, hat nichts zu befürchten – nur derjenige, der dies nicht tut.

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