New York Times wehrt sich gegen Vorladung von Journalisten zu Trump
NYT wehrt sich gegen Vorladung von Journalisten

Die New York Times wehrt sich gegen Vorladungen mehrerer ihrer Journalisten, die über Sicherheitsbedenken bei der neuen Präsidentenmaschine von Donald Trump berichtet hatten. Der Anwalt der Redaktion, David McCraw, bezeichnete die Vorladungen als „missbräuchlich und unzulässig“ und sagte, sie seien „in böser Absicht erwirkt worden, um die Times für ihre Berichterstattung abzustrafen“. Die Zeitung hat daher vor Gericht beantragt, die Vorladungen aufzuheben.

Hintergrund der Vorladungen

Nach Angaben der New York Times hatten vergangene Woche mehrere ihrer Journalisten Vorladungen der Bundesstaatsanwaltschaft in Manhattan erhalten. Die Reporter sollen demnach vor einer Grand Jury aussagen. Begründet wurden die Vorladungen laut der Zeitung lediglich mit einem nicht näher ausgeführten mutmaßlichen Verstoß gegen Bundesstrafrecht. Teilweise seien sie von Bundesbeamten persönlich an den Wohnsitzen zugestellt worden.

Die vier Journalisten hatten unter Berufung auf anonyme Quellen berichtet, Trump habe auf Anraten des Secret Service den Flug vom Nato-Gipfel in der Türkei zum britischen Luftwaffenstützpunkt Mildenhall mit der alten Air Force One absolviert. Demnach ging es dabei um Sicherheitsbedenken. Dort stieg er in die neue, von Katar geschenkte Maschine um. In einem weiteren Bericht schrieb die Zeitung, die neue Maschine verfüge bislang nicht über sämtliche Sicherheits- und Abwehrsysteme des bisherigen Präsidentenflugzeugs.

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Reaktionen und Kontext

Die Regierung und Trump selbst bestritten, dass Sicherheitsbedenken der Grund für den Flugzeugwechsel gewesen seien. Trump geht seit Beginn seiner zweiten Amtszeit verstärkt gegen Medien vor. Das Justizministerium hatte bereits in diesem Jahr versucht, Aussagen von Journalisten des Wall Street Journal und der Washington Post in Ermittlungen zu Enthüllungen zu erzwingen. Nach juristischem Widerstand der Medienhäuser wurden diese Vorladungen später zurückgezogen.

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