Pentagon feiert Zwischensieg gegen New York Times: Begleitpflicht für Journalisten
Pentagon feiert Zwischensieg gegen New York Times

Das Pentagon hat im Rechtsstreit mit der New York Times um Zugangsbeschränkungen für Journalisten einen Zwischensieg errungen. Ein Berufungsgericht erlaubte dem Verteidigungsministerium, eine Regelung durchzusetzen, wonach sich Reporter im Gebäude nur in Begleitung eines Pentagonmitarbeiters bewegen dürfen. Die endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus.

Berufungsgericht setzt untere Instanz außer Kraft

Das Berufungsgericht setzte die Anordnung einer unteren Instanz außer Kraft, die das Pentagon zuvor daran gehindert hatte, die Begleitregel umzusetzen. Der untere Richter hatte seine Entscheidung mit der Bedeutung einer freien Presse und einer informierten Bevölkerung begründet. Das Berufungsgericht hingegen sah große Erfolgschancen für das Pentagon: Das Ministerium habe argumentiert, dass die Begleitpflicht keine unrechtmäßige Vergeltungsmaßnahme im Sinne des Ersten Verfassungszusatzes darstelle. Zudem habe die New York Times nicht dargelegt, dass sie im Vergleich zu anderen Reportern besonders benachteiligt werde oder ihre Berichterstattung beeinträchtigt sei.

Pentagon-Sprecher begrüßt Entscheidung

Pentagon-Sprecher Sean Parnell begrüßte die Entscheidung auf der Plattform X: „Diese Begleitregelung ist eine vernünftige Sicherheitsmaßnahme, die darauf abzielt, geheime Informationen zur nationalen Verteidigung zu schützen.“ Seit Einführung der Regelung habe das Ministerium einen deutlichen Rückgang „nicht genehmigter Enthüllungen“ verzeichnet. Diese hätten zuvor das Leben von Amerikanern, Soldaten und Verbündeten gefährdet, behauptete er.

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New York Times enttäuscht

Ein Sprecher der New York Times äußerte sich enttäuscht über die vorläufige Entscheidung. Man begrüße aber, dass das Gericht den Fall in einem beschleunigten Verfahren behandeln wolle, teilte er auf Anfrage mit. Im vergangenen Herbst hatte das Pentagon neue Richtlinien für Journalisten eingeführt: Medienvertreter durften keine Informationen ohne Genehmigung des Ministeriums veröffentlichen – andernfalls drohte der Entzug der Akkreditierung. Berichterstatter, die dem nicht zustimmten, mussten ihre Ausweise abgeben und ihre Arbeitsplätze räumen. Nahezu alle großen US-Medienhäuser weigerten sich, den 21-seitigen Regelkatalog zu unterzeichnen. Die New York Times klagte erfolgreich gegen diese Richtlinien, woraufhin das Pentagon mit neuen Regeln konterte, darunter die nun verhandelte Begleitpflicht.

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